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Neue Richtlinien für die Kulturförderung


Um eine kulturelle Veranstaltung auf die Beine zu stellen, braucht es kreative, engagierte Menschen, Ideen, Planung – und natürlich Geld. Engagierte Mindener*innen unterstützt die Stadt im Rahmen ihrer Kulturförderung. Sie fördert Projekte der freien Szene mit insgesamt 45.000 Euro pro Jahr. Die Kulturförderrichtlinien legen fest, wer diese Förderung beantragen kann, welche Regeln dabei zu beachten sind und welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit ein Projekt finanzielle Unterstützung erhält.

 Der Ausschuss für Kultur und Freizeit hat in seiner Sitzung am 26. Mai neue Richtlinien für die Kulturförderung beschlossen, die zum 1. Juni 2025 in Kraft getreten sind. Die bisherigen Richtlinien galten seit 2014. Da die Stadt Minden 2023/24 eine neue Stadtstrategie und einen neuen Kulturentwicklungsplan erarbeitet hat, wurde jetzt auch die Kulturförderung stärker auf deren Ziele abgestimmt. Neu ist, dass die Handlungsfelder Teilhabe, Nachhaltigkeit und Digitalität bei den Förderkriterien stärker einbezogen werden. Das bedeutet, dass Projekte nur gefördert werden, wenn sie zu einem dieser Themen einen Beitrag leisten und zum Beispiel Teilhabebarrieren abbauen, ressourcenschonend konzipiert sind oder digitale Formate nutzen.

 Teilhabe ist ein zentrales Thema für die Kulturarbeit in Minden. Es geht darum, möglichst vielen Menschen unabhängig von Alter, Herkunft oder sozialem Hintergrund einen Zugang zu kulturellen Angeboten zu ermöglichen. Eine Veranstaltung, die zum Beispiel barrierefrei zugänglich ist, keinen Eintritt kostet oder allgemein verständliche Einführungen anbietet, berücksichtigt unterschiedliche Bedürfnisse und steht somit vielen Menschen offen, erläutert das Kulturbüro. Um mehr Teilhabe zu ermöglichen, werden ab sofort auch Projekte der Kulturellen Bildung gefördert. So würden besonders junge Menschen an Kultur herangeführt und zu einer aktiven Auseinandersetzung mit Kunst ermuntert.

Die neuen Richtlinien sollen für Antragstellende auch mehr Klarheit schaffen. Daher wurden einige Passagen genauer formuliert. So gibt es jetzt einen eigenen Abschnitt zur Mikroförderung und konkrete Bestimmungen zur Mitteilungspflicht, zur Logo-Verwendung und eine Frist für den Mittelabruf.

Die Rahmenbedingungen der städtischen Kulturförderung bleiben unverändert: Anträge werden wie bisher jeweils zum 31. März und zum 30. September entgegengenommen und dem Kulturausschuss zur Bewilligung vorgelegt. Gefördert werden öffentliche Kulturprojekte, die in Minden stattfinden oder eine besondere Bedeutung für Minden haben. 

Wer einen Förderantrag stellen möchte, muss seit dem 1. Juni das neue Online-Formular nutzen, das bei den Serviceleistungen der Stadt Minden unter „Kulturförderung“ zur Verfügung steht. Die Antragstellung selbst wird vereinfacht: Antragstellende können den ausgefüllten Online-Antrag auf direktem Weg elektronisch einreichen, auch ohne Unterschrift oder Nutzung der BundID. Die aktuelle Förderrunde läuft noch bis zum 30. September 2025. Weitere Informationen zur Kulturförderung gibt es auf der Webseite des Kulturbüros. 

Am Dienstag, 26. August, bietet das Kulturbüro für alle Interessierten eine Info-Veranstaltung an, um die neuen Richtlinien vorzustellen und allgemeine Fragen zur Kulturförderung zu beantworten. Zwei Mitarbeiterinnen erklären, welche Projekte nach den neuen Kriterien gefördert werden, und geben Hinweise zur Nutzung des Online-Antrags. Es gibt auch die Möglichkeit, sich beraten zu lassen. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. 

Der Info-Nachmittag findet am 26. August 2025 von 17 bis 18 Uhr im Raum Bastau und Weser (Rathaus, Konferenzbereich, Eingang Scharn) statt

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