Allgemeine Sicherheit und Ordnung

Ordnungsbehörde erinnert: Kein offenes Feuer in öffentlichen Anlagen


Dazu zählen alle Flächen, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen, wie beispielsweise Grün- und Erholungsanlagen, Spielplätze oder Sportflächen. Grundlage hierfür ist die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Minden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Damit diese Orte auch weiterhin für alle einladend und gut nutzbar bleiben, bittet die Stadt zudem darum, Abfälle (z. B. nach Picknicks) wieder mitzunehmen oder in die bereitgestellten Mülleimer zu entsorgen. Zurückgelassener Müll beeinträchtigt nicht nur das Stadtbild, sondern kann auch Tiere gefährden und die Umwelt belasten.

Die Stadt bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Gästen für ihre Rücksichtnahme und Unterstützung. Gemeinsam tragen wir dazu bei, die öffentlichen Anlagen als Orte der Erholung und Begegnung zu erhalten. Die Ordnungsbehörde ist regelmäßig vor Ort präsent und führt auch stichprobenartige Kontrollen durch. Bei Verstößen können im Einzelfall Verwarnungen oder Bußgelder ausgesprochen werden.


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