Denn die Stadt Minden sucht für die Kommunalwahl am 14. September 2025 und für die etwaige Stichwahl (Bürgermeister*in-Wahl) am 28. September 2025 noch rund 50 freiwillige Wahlhelfer*innen. Diese sollen für die Auszählung in den 35 Briefwahllokalen in der Innenstadt eingesetzt werden. Die Stadt rechnet mit einer hohen Zahl an Briefwähler*innen.
Vor jeder Wahl ist für jeden Stimmbezirk ein Wahlvorstand zu bilden. Er besteht aus dem*der Wahlvorsteher*in, dem*der stellvertretenden Wahlvorsteher*in, einem*einer Schriftführer*in und weiteren drei bis sieben Beisitzern. Der Urnenwahlvorstand ist für die ordnungsgemäße Durchführung und die Auszählung der Wahl im Wahllokal verantwortlich, der Briefwahlvorstand stellt die ordnungsgemäße Auszählung der Briefwahl sicher.
Wahlhelfer*innen bekommen eine Aufwandsentschädigung – auch „Erfrischungsgeld“ genannt. Sie beträgt für die Kommunalwahl 60 Euro. Erfahrene Wahlhelfer*innen, die die Funktion Wahlvorsteher*in, Stellvertretende*r Wahlvorsteher*in oder die Schriftführung/Stellvertretung ausüben, erhalten 80 Euro.
Die Auszählung der Briefwahlstimmen findet zentral in der Kurt-Tucholsky-Gesamtschule, Königswall 10, statt. Die Briefwahlvorstände treffen sich dann dort um 15 Uhr und beginnen mit den Vorbereitungen für das Briefwahlgeschäft. Die eigentliche Auszählung startet dann um 18 Uhr. Wer helfen möchte, kann sich am besten online über die Homepage der Stadt Minden registrieren lassen (www.minden.de/wahlen) oder sich per E-Mail beim Wahlbüro unter wahlhelfer@minden.de melden.
In den 53 Wahllokalen im Stadtgebiet fehlen derzeit nur noch vereinzelt einige wenige Wahlhelfer*innen. Ralf Wilkening, Projektleiter Wahlen bei der Stadt Minden, ist sich sicher, dass sich hierfür noch interessierte Personen finden. Ebenso werden noch ca. zehn Wahlhelfer*innen für die zwei Wahllokale der Integrationsratswahl Begegnungszentrum Bärenkämpen (großer Mehrzweckraum) und Primus-Schule (Mensa) gesucht, die parallel zur Kommunalwahl am 14. September läuft.