Pressestelle

Anträge auf Briefwahl können gestellt werden


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Wer per Briefwahl wählen möchte, benötigt einen Wahlschein. Dieser kann ab dem 4. August 2025 auf folgenden Wegen sowohl für die Wahlen am 14. September 2025 als auch für eine mögliche Stichwahl am 28. September 2025 beantragt werden:

a) online mit dem auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code
b) online über das Serviceportal der Stadt Minden unter www.minden.de/briefwahl
c) schriftlich - der Wahlscheinantrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Der Antrag kann per Post an die Stadt Minden übersandt werden oder in den Hausbriefkasten der Stadt Minden, Kleiner Domhof 17, 32423 Minden, eingeworfen werden
d) oder ab dem 11. August auch persönlich im Wahlbüro, Lindenstraße 36 (4. OG), 32423 Minden, während der allgemeinen Öffnungszeiten. 

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist bis Freitag, 12. September 2025, 15 Uhr, möglich. Wer für eine andere Person die Briefwahl beantragen möchte, benötigt zwingend eine Vollmacht, so die Stadt Minden.

Pressemitteilung