Pressestelle

Briefwahl zur Europawahl


Bei der Europawahl können rund 60.500 deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger*innen (Unionsbürger*innen), die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in Minden haben, ihre Stimme abgeben.

„Unionsbürger*innen, die seit der Wahl zum Europaparlament am 13. Juni 1999 noch nie in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik eingetragen waren und in Minden mit Hauptwohnsitz wohnen, müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, damit sie auch tatsächlich wählen können“, erklärt Ralf Wilkening. Circa 3.000 wahlberechtigte Unionsbürger*innen, auf die das zutrifft, erhielten ein Informationsschreiben der Stadt Minden. Der Antrag muss bis spätestens zum 19. Mai bei der Stadt Minden eingegangen sein.

Er ist auf der Homepage unter diesem Link abrufbar: https://www.minden.de/rathaus-service-zukunft/wahlen/europawahl-2024/. Der Antrag kann aber auch per Post zugeschickt werden. 

Für die Europawahl sucht die Stadt Minden noch Wahlhelfer*innen. Mehr Infos in der Pressemitteilung.

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