Hintergrund dafür ist eine Datenerfassung für die Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels nach zwei Jahren. Die Mieter*innen werden unter anderem zur Größe, zum Baujahr, zur Ausstattung und zum Mietpreis der Wohnung befragt. Der aktuelle Mietspiegel für alle Wohnobjekte im Stadtgebiet Mindens ist noch bis zum 30. April 2026 in Kraft.
„Wir schreiben den Mietspiegel nicht mehr – so wie 2022 – nach zwei Jahren per Verbraucherpreisindex fort, sondern mittels einer Stichprobe“, erläutert der für den Mietspiegel verantwortliche Bereichsleiter Hendrik Schröder. Eine stichprobenartige Befragung der Mieter*innen in Minden bilde das aktuelle Mietniveau realitätsgetreuer ab, als eine Erhöhung nach dem allgemeinen Verbraucherpreisindex. Die Stichprobe habe den gleichen Umfang wie bei der Neuaufstellung des Mietspiegels im Frühjahr 2024, um so eine verlässliche Entwicklung des Mietmarktes bestimmen zu können, ergänzt Sarah Stockmann von der Statistikstelle. Die Anzahl der Fragen sei gegenüber der Neuaufstellung 2024 auf ca. die Hälfte reduziert worden, da die Merkmale, die einen mietwertsteigernden/-mindernden Effekt haben, beibehalten werden.
Der Mietspiegel ist die wichtigste Orientierungshilfe für Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter bei der Vereinbarung der Miete. Die Stadt Minden ist verpflichtet, alle vier Jahre einen Mietspiegel neu aufzustellen. Nach zwei Jahren wird dieser mit neu erfassten Daten aus Stichproben fortgeschrieben. „Seit dem Inkrafttreten des Mietspiegelreformgesetzes am 1. Juli 2022 sind die angeschriebenen Mieter*innen zur Auskunft verpflichtet“, so Hendrik Schröder, Leiter des Bereiches Vermessung und Geoservice, zu dem auch die Statistikstelle gehört.
Es handele sich um eine reine Mieter*innen-Befragung, teilt die Stadt Minden mit. Der Fragebogen ist idealerweise digital bis zum 21. September 2025 auszufüllen, um so die Auswertung zu vereinfachen. Danach werden die eingegangenen Daten vom beauftragten Institut „FUB IGES - Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH“ in Hamburg verarbeitet. Der fortgeschriebene qualifizierte Mietspiegel wird dann ab dem 1. Mai 2026 bis zum 30. April 2028 gültig sein.
Der am 1. Mai 2024 in Kraft getretene Mietspiegel wurde vom Vermieterverein Haus & Grund sowie vom Mieterverein Minden und Umgebung anerkannt. Mit dem aktuellen Mietspiegel und der aufwändigen Datenerfassung (Mieter*innen und Vermieter*innen) wollte die Stadt Minden die Transparenz auf dem Wohnungsmarkt für alle Marktakteure erhöhen und den Markt „realistisch“ abbilden. Der Mietspiegel kann auf der Internetseite der Stadt Minden unter www.minden.de/mietspiegel eingesehen und heruntergeladen werden.