Auch im Jahr 2024 vergibt die Stadt Minden den Preis für ehrenamtliches und freiwilliges Engagement. Vorschläge für die diesjährige Vergabe werden vom 24. September bis zum 31. Oktober 2024 entgegengenommen. Die Entscheidung wird dann im November gefällt. Die Übergabe der Preise erfolgt im Rahmen des Neujahrsempfanges am Freitag, 10. Januar 2025.
Erneut hat die Jury die Möglichkeit, eine Institution/einen Verein/eine Gruppe und eine Einzelperson auszuzeichnen. Beide Preisträger erhalten ein Preisgeld von jeweils 500 Euro.
„Der Preis soll Bürgerinnen und Bürger würdigen, die sich oft über einen sehr langen Zeitraum ehrenamtlich engagiert haben und somit eine Vorbildrolle in der Stadt wahrnehmen", so Bürgermeister Michael Jäcke. Für den Preis 2023 waren insgesamt 13 Vorschläge eingegangen. Ausgezeichnet wurden 2023 als Einzelpreisträger Rüdiger Höcker, der seit Jahren die Mindener Sektion des bundesweit agierenden Bündnisses „Seebrücke“ konzipiert und koordiniert, sowie als Verein/Institution das Projekt „Lesen und Lernen im Mühlenkreis“ des Kinderschutzbundes Minden-Bad Oeynhausen.
Ganz bewusst wird darauf verzichtet zu definieren, welche der vielfältigen Formen persönlichen Einsatzes als „ehrenamtliches und freiwilliges Engagement" verstanden werden. So kann jede*r Bürger*in nach eigenen Vorstellungen und dem persönlichen Ermessen entsprechend Personen oder Institutionen aus Minden, deren Engagement sie für ehrenwert halten, empfehlen. Die Vorschläge sind unter www.minden.de digital einzureichen. Auch eine Einreichung per E-Mail an vera.schmidt@minden.de ist möglich. Über die Preisvergabe wird eine unabhängige Jury aus Vertretern der Fraktionen und einer Mitarbeiterin der Verwaltung entscheiden.
Formal müssen die Vorschläge folgende Kriterien erfüllen: Neben dem Namen, beziehungsweise der Institution und des dazugehörigen Ansprechpartners, sowie der Anschrift und der Telefonnummer des*r Vorgeschlagenen, sollten sie Angaben zur einreichenden Person oder Institution enthalten. Die inhaltliche Erläuterung soll sich auf eine zumindest in Stichworten verfasste Beschreibung und Begründung der Preiswürdigkeit des Vorschlags beschränken. Eigenvorschläge können nicht berücksichtigt werden. Der Ausschreibungsbereich ist auf das Stadtgebiet Minden begrenzt.