Pressestelle

Trinkwasser: Stadt hebt Verordnung für Hahlen und Minderheide auf


Genau einen Monat nach dem Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung (OVO) für die Mindener Stadtbezirke Hahlen und Minderheide wird diese nun wieder aufgehoben. Beide Ortsteile beziehen ihr Trinkwasser vom Wasserbeschaffungsverband (WBV) „Am Wiehen“, der Mitte Juni seine Trinkwasserampel auf „Rot“ gestellt hatte. Seitdem war Wassersparen angesagt und eine Verschwendung verboten. 

Bürgermeister Peter Kock hat am heutigen Donnerstag entschieden, dass die am 23. Juni erlassene und ab 24. Juni rechtswirksame Verordnung mit Wirkung ab dem 26. Juli wieder aufgehoben wird. „Die Lage beim WBV Am Wiehen hat sich entspannt“, so Kock. Vor einem Monat drohte aufgrund anhaltend hoher Verbräuche und eines sehr niedrigen Füllstandes des Hochbehälters eine Notlage in diesem Versorgungsgebiet, weshalb die Stadt Minden für zwei Stadtbezirke und auch umliegende Kommunen die Notbremse ziehen mussten. 

Seither war es den Haushalten in Hahlen und Minderheide untersagt, Wasser aus dem öffentlichen Netz zum Sprengen, Berieseln und Begießen von Rasenflächen und Ziergärten, Kübeln sowie zum Abspritzen von Terrassen und Wegeflächen zu verwenden. Das Verbot galt auch für das Befüllen von Behältern, privaten Pools und Schwimmbecken sowie für das private Waschen von Fahrzeugen und Anhängern (ausgenommen waren gewerbliche Betriebe wie Waschgaragen/-straßen). 

„Dass wir jetzt die Verordnung zurückziehen konnten, ist auch den Bürgerinnen und Bürgern zu verdanken, die hier gut mitgemacht und Trinkwasser gespart haben“, lobt die Erste Beigeordnete Daniela Giannone. Das erreichte Ergebnis eines reduzierten Trinkwasserverbrauches sei eine Gemeinschaftsleistung. Die Ordnungsbehörde habe in den vergangenen vier Wochen in beiden Stadtbezirken regelmäßig kontrolliert und war mit vielen Bürger*innen in Kontakt. Es wurden aber keine Verstöße festgestellt, so Giannone weiter. 

„Ein Leerlaufen des Hochbehälters und ein damit verbundener Zusammenbruch der Wasserversorgung ist derzeit nicht mehr zu befürchten“, berichtet der Beigeordnete Peter Wansing (Städtische Betriebe Minden), der im Vorstand des Wasserbeschaffungsverband "Amt Hartum" sitzt. Die Verbräuche seien aktuell wieder auf ein normales Niveau zurückgegangen und der WBV Am Wiehen geht davon aus, dass die Trinkwasserversorgung auch bei größeren Schwankungen beziehungsweise zur Abdeckung von Spitzenbedarfen wieder zu gewährleisten sei. „Sofern sich diese aktuell stabile Ausgangslage aber erneut verschlechtert, müssen wir wieder leider wieder handeln und per Ordnungsverfügung Einschränkungen aussprechen“, so Wansing.

Für den Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung war eine Dringlichkeitsentscheidung notwendig. Dasselbe musste jetzt auch für die Aufhebung erfolgen. Diese Dringlichkeitsentscheidung haben am Donnerstagnachmittag (23. Juli) Bürgermeister Peter Kock und Dr. Konrad Winckler unterzeichnet. Die Amtliche Bekanntmachung mit der Aufhebung der Verordnung wird am 25. Juli veröffentlicht. Am Tag danach ist diese  rechtskräftig, die Verbote ab 26. Juli in Hahlen und Minderheide also wieder aufgehoben. 

Rechtsgrundlagen für eine Dringlichkeitsentscheidung sind § 60 Abs. 1 S. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und § 7 der Hauptsatzung der Stadt Minden. Die Dringlichkeitsentscheidung wird der Stadtverordnetenversammlung in ihrer nächsten Sitzung am 17. September zur Genehmigung vorgelegt. 

Weiter Trinkwasser sparen
Alle Bürger*innen sind – trotz der wieder entspannten Lage - weiter aufgefordert, Trinkwasser zu sparen, so die Stadt Minden. Grundsätzlich gilt: Jeder eingesparte Liter Wasser trägt dazu bei, dass nicht nur der Geldbeutel geschont wird, sondern dass dieses wertvolle Lebensmittel auch noch weiterhin in ausreichender Menge zur Verfügung steht. „Jeder Einzelne könne täglich einen kleinen Beitrag dazu leisten“, so Bürgermeister Peter Kock. 

Folgende effektive Beispiele nennt die Mindener Wasser GmbH: Kurz Duschen anstatt baden, Wassersparaufsätze für Dusche und Wasserhähne (Perlatoren) verwenden, Wasserhahn beim Zähneputzen und Einseifen abstellen, Sparprogramme bei Geschirrspülern und Waschmaschinen nutzen und diese nur voll beladen anstellen. Obst und Gemüse kann wassersparend in einer Schüssel gespült werden. Das Restwasser kann zum Blumengießen verwendet werden. Wenn möglich, sollte Regenwasser aufgefangen und zum Gießen von Pflanzen genutzt werden.