Sportförderung
Die Stadt Minden zeichnet sich durch einen hohen Organisationsgrad ihrer Sportvereine aus, die verantwortungsbewusst soziale Aufgaben übernehmen und einen wesentlichen Beitrag der Kinder- und Jugendförderung leisten. Sportvereine sind Teil des bürgerschaftlichen Engagements einer Stadt. Mit einem attraktiven Angebot gewährleisten die Sportvereine die Grundversorgung für Sport und Bewegung für breite Bevölkerungsschichten und tragen zur Sicherung von Gesundheit und Lebensqualität der Mindener Bürger*innen in der Stadt bei.
Um dieses zu unterstützen, fördern wir, die Stadt Minden, unsere Sportvereine mit den Sportförderrichtlinien der Stadt Minden gezielt nach Bedarf.
Alle Informationen, sowie Antragsunterlagen finden Sie hier:
Antragsstellungen sind ganzjährig möglich, jedoch sind folgende Fristen für die Aufnahme in die kommenden Förderrunde 2024 zu beachten: - Antragseingang zur Förderung von Baumaßnahmen: 15.12.2023 - Antragseingang zur Förderung von Sportgeräten: 30.04.2024
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag auf Sportförderung online mit der Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder ausgedruckt und unterschrieben per Post bei uns einzureichen ist. Sofern Sie sich nicht mit der eID Ihres Personalausweises identifizieren, beachten Sie bitte die postalische Zustellung bei Wahrung o.g. Fristen.
Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung auch persönlich!
Weitere Fördermöglichkeiten
Hier finden Sie weitere und immer aktuelle Fördermöglichkeiten neben den Sportförderrichtlinien der Stadt Minden:
Landesprogramm 1000x1000
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellte dem Landessportbund NRW auch im Jahr 2023 wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (Doppelmitgliedschaft) sind.
Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2023 - 31.12.2023 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt acht Förderschwerpunkte zuordnen lassen.
Eine Antragstellung ist grundsätzlich bis zum 30.05.2023 möglich. Sollten die Landesmittel nach Ende der Antragsfrist nicht ausgeschöpft sein, bleibt das Förderportal geöffnet.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Förderung von Festlichkeiten und kulturelle Formate
Die Strukturen des Ehrenamtes werden vom gesellschaftlichen und demographischen Wandel stark beeinflusst. Daher ist eine Stärkung des Ehrenamtes durch Beratung, Fortbildung und neue Formen ehrenamtlicher Mitwirkung sowie auch die konkrete finanzielle Unterstützung von Projekten und Maßnahmen ehrenamtlich getragener kultureller Einrichtungen das Ziel dieser Fördermaßnahme
Alle Informationen im Detail entnehmen Sie der Richtlinie zur Unterstützung des Ehrenamtes in kulturellen Einrichtungen im Kreis Minden-Lübbecke hier.
Oder direkt auf der Internetseite des Kreisverwaltung.