Sportförderung
Die Sportvereine verbessern mit ihren Projekten und Angeboten die Lebensqualität der Mindener Bürger*innen.
Die Stadt Minden fördert die Mindener Sportvereine mit den Sportförderrichtlinien gezielt nach Bedarf.
Fristen für die Antragstellung:
Für Sportgeräte gilt der 30.04. des laufenden Jahres als Fristtermin.
Für Baumaßnahmen gilt der 15.12. eines Jahres für das darauffolgende Jahr als Fristtermin.
Bitte verwenden Sie das Antragsformular.
Weitere Fördermöglichkeiten
Der Landessportbund NRW bietet verschiedene Förderprogramme an. Hierzu gehören zum Beispiel Fördertöpfe zur Umsetzung von Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes und der energetischen Sanierung von Vereinsgebäuden.
Die aktuellen Fördermöglichkeiten sind anschließend aufgelistet. Eine Übersicht zu allen aktuellen Förderprogrammen des LSB-NRW gibt es hier.
Förderung von Sportstätten durch Bundesmittel - Kommunalrichtlinie
Die Richtlinie gilt bis zum 31.12.2022. Förderfähig sind unter anderem die Sanierung von Außen- und Flutlichtanlagen oder Maßnahmen zur energetischen Optimierung.
Alle Informationen im Detail können Sie diesem PDF entnehmen.
1000x1000 LSB NRW
Der LSB-NRW vergibt 1000 Mal 1000 €: 1000x1000 LSB-NRW
Förderung von Festlichkeiten und kulturelle Formate
Sportvereine haben die Möglichkeit eine Förderung zur Unterstützung des Ehrenamtes in kulturellen Einrichtungen zu erhalten. Weitere Informationen gibt es hier.