Kinder mit BMX im Skatepark

Sportförderung in Minden

Sportförderung

Sportförderung

Die Stadt Minden zeichnet sich durch einen hohen Organisationsgrad ihrer Sportvereine aus, die verantwortungsbewusst soziale Aufgaben übernehmen und einen wesentlichen Beitrag der Kinder- und Jugendförderung leisten. Sportvereine sind Teil des bürgerschaftlichen Engagements einer Stadt. Mit einem attraktiven Angebot gewährleisten die Sportvereine die Grundversorgung für Sport und Bewegung für breite Bevölkerungsschichten und tragen zur Sicherung von Gesundheit und Lebensqualität der Mindener Bürger*innen in der Stadt bei.

Um dieses zu unterstützen, fördern wir, die Stadt Minden, unsere Sportvereine mit den Sportförderrichtlinien der Stadt Minden gezielt nach Bedarf. 

Alle Informationen, sowie Antragsunterlagen finden Sie hier:

Antragsstellungen sind ganzjährig möglich, jedoch sind folgende Fristen für die Aufnahme in die kommenden Förderrunde 2023 zu beachten:                                                                                                                                  - Antragseingang zur Förderung von Baumaßnahmen: 15.12.2022                                                                      - Antragseingang zur Förderung von Sportgeräten: 30.04.2023 

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Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung auch persönlich!


Weitere Fördermöglichkeiten

Hier finden Sie weitere und immer aktuelle Fördermöglichkeiten neben den Sportförderrichtlinien der Stadt Minden:

  • Deutscher Nachhaltigkeitspreis Sport

    Der Deutsche Nachhaltigkeitspreis zeichnet zusammen mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und dem Bundesinnenministerium erstmals die Vorreiter der Nachhaltigkeit in der Sportwelt aus. Verbände, Vereine, Medien und Unternehmen aus der Sportwirtschaft können sich ab sofort bewerben. Der erste Nachhaltigkeitspreis für Projekte, Initiativen und Produkte aus der gesamten Breite des Sports wird am 24. November 2023 in Düsseldorf verliehen.

    Die neue Kategorie der größten Auszeichnung für ökologisches und soziales Engagement in Europa würdigt ambitionierte, wirkungsorientierte Nachhaltigkeitsmaßnahmen im Sportsektor und will dadurch die weitere Verbreitung der Nachhaltigkeitsidee in Sport, Sportöffentlichkeit und Sportindustrie fördern. Hierzu gehören z.B. wirksame Beiträge zu Klima- und Naturschutz, Ressourcenschonung und gesellschaftlichem Zusammenhalt.

    Bewerbungsschluss: 31. Juli 2023.

  • Landesprogramm 1000x1000

    Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellte dem Landessportbund NRW auch im Jahr 2023 wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.

    Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (Doppelmitgliedschaft) sind.

    Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2023 - 31.12.2023 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt acht Förderschwerpunkte zuordnen lassen.

    Eine Antragstellung ist grundsätzlich bis zum 30.05.2023 möglich. 

    Weiterführende Informationen finden Sie hier.

  • Soforthilfe Sport 2023: Krisenhilfe NRW

    Energiekrise 2022/23: Was Sportvereine tun können

    Die Kosten für Gas, Öl und Strom steigen signifikant an, die Inflationsrate kennt nur den Weg nach oben. Das hat erhebliche Konsequenzen für die Vereinsfinanzen sowie den Vereinssport. Aufgrund der Energiekrise warnen der Deutsche Olympische Sportbund sowie der Landessportbund NRW die Politik vor einer möglichen Schließung von Schwimmbädern und anderen Sportstätten.

    Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Billigkeitsleistungen, um die krisenbedingten Mehrkosten für Energie abzumildern. Die Beantragung ist ab sofort und bis zum 30.05.2023 möglich!

  • Übungsleiter*innen-Offensive

    1 Million Euro stellt das Land NRW für die Qualifizierung von Übungsleitungen zur Verfügung. Durch diese Förderung sollen neue ehrenamtliche Übungsleiter*innen und Trainer*innen gewonnen werden.

    Anträge können ab sofort für das Jahr 2023 eingereicht werden! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

  • Quartiersprojekte

    Auch im Jahr 2023 stehen wieder finanzielle Mittel für die Durchführung von niedrigschwelligen Projekten mit Quartiersbezug bereit. Anträge können direkt an das Quartiersmanagement gestellt werden. Bitte benutzen Sie dazu das Antragsformular und beachten Sie die Richtlinie. Die Antragsfristen sind zweimal jährlich (01.03.2023 und 01.09.2023). Über eine finanzielle Zuwendung entscheidet der Quartiersbeirat in seinen Sitzungen voraussichtlich im März und September.

    Förderungen neuer Ideen und zusätzlicher Aktivitäten aus folgenden Handlungsfelder sind möglich: 

     -  Förderung sowie Aktivierung des bürgerschaftlichen Engagements                                                                 -  Förderung der Kommunikation und Vernetzung im Quartier                                                                         -  Stärkung des Zusammenlebens und der Integration Stabilisierung und Stärkung von nachbarschaftlichen       Beziehungen                                                                                                                                                           -  Stärkung von Bildung und Kultur                                                                                                                           -  Förderung der Identifikation mit dem Quartier und Stärkung des Images                                                         -  Aufwertung des Stadtbildes – Schaffung von Freiräumen und Förderung von Mobilität                               -  Förderung von Gesundheit und Bewegung                                                                                                         -  Schaffung eines zukunftsfähigen Wohnstandortes                                                                                                 -   Förderung von Qualifizierung und lokaler Ökonomie                                                                                         -  Förderung von Umwelt- und Klimaschutz

    Wir freuen uns auf Ihre Ideen!

  • Förderung von Festlichkeiten und kulturelle Formate

    Die Strukturen des Ehrenamtes werden vom gesellschaftlichen und demographischen Wandel stark beeinflusst. Daher ist eine Stärkung des Ehrenamtes durch Beratung, Fortbildung und neue Formen ehrenamtlicher Mitwirkung sowie auch die konkrete finanzielle Unterstützung von Projekten und Maßnahmen ehrenamtlich getragener kultureller Einrichtungen das Ziel dieser Fördermaßnahme

    Alle Informationen im Detail entnehmen Sie der Richtlinie zur Unterstützung des Ehrenamtes in kulturellen Einrichtungen im Kreis Minden-Lübbecke hier.

    Oder direkt auf der   Internetseite des Kreisverwaltung.

  • „ReStart – Sport bewegt Deutschland“


    Mit dem Ziel, nach der Corona-Pandemie unter anderem wieder mehr Menschen in Deutschland in Bewegung zu bringen und für den Vereinssport zu begeistern, haben der Deutsche Olympische Sportbund und das Bundesministerium des Innern (BMI) das Programm  „ReStart – Sport bewegt Deutschland“ ins Leben gerufen.

    4.000 x 1.000 €

    Ab dem 26. Januar 2023 können Vereine sowie Stadt- und Kreissportbünde bis Ende Juli 2023 beim DOSB  finanzielle Unterstützung für Veranstaltungen, Kooperationen, öffentlichkeitswirksame Aktionen, Angebotsentwicklung im Verein oder themenspezifische Projekte zur Mitgliedergewinnung in Höhe von 1000€ beantragen.

    Kostenlos zurück in den Verein

    Ab dem 24. Januar 2023 stehen auf der DOSB Website 150.000 Sportvereinsschecks im Wert von je 40 € für Privatpersonen zum Download zur Verfügung. Mit den Sportvereinsschecks sollen sportinteressierte Menschen für den Sport zurückgewonnen und Bewegungs-Muffel für mehr Bewegung neu begeistert werden.
    Die Personen haben vier Wochen Zeit, ihren Sportvereinsscheck als Zuschuss für eine Vereinsmitgliedschaft oder Kursgebühr in einem NRW-Sportverein ihrer Wahl, der Mitglied in einem SSB/KSB und/oder einem Fachverband ist, einzulösen. Das Downloadportal ist hierfür im Zeitraum vom 24. Januar 2023 bis zum 31. August 2023 geöffnet.
    Die Sportvereine bekommen die Sportvereinsschecks von den Personen ausgedruckt oder digital ausgehändigt. Der Verein kann diesen innerhalb von zehn Wochen ab Ausstellungsdatum beim DOSB über die Internetplattform einreichen.



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