Ausbildungsduldung
Leistungsbeschreibung
Eine Ausbildungsduldung ist eine spezielle Form der Duldung. Die Ausbildungsduldung wird für einen konkreten Ausbildungsbetrieb erteilt. Mit der Ausbildungsduldung dürfen Sie Ihre Ausbildung in Deutschland absolvieren. Ein (nahtloser) Wechsel des Ausbildungsbetriebs ist möglich. In diesen Fällen bedarf es vor dem Betriebswechsel eines Antrags bei der Ausländerbehörde auf „Umschreibung“ der Ausbildungsduldung auf den neuen Betrieb.
Rechtsgrundlage
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Erforderliche Unterlagen
Zur Prüfung der Ausbildungsduldung werden u.a. folgende Unterlagen benötigt:
Bei betrieblichen Berufsausbildungen:
- Berufsausbildungsvertrag
- Nachweis über den Eintrag des Ausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
Für Assistenz- oder Helferausbildungen:
- Ausbildungsplatzzusage des Ausbildungsbetriebs oder der Bildungseinrichtung für die anschließende qualifizierte Berufsausbildun
Bei einer schulischen Ausbildung:
- Vertrag oder Aufnahmezusage der Bildungseinrichtung mit Bezeichnung des Ausbildungsberufes
Insofern weitere Unterlagen benötigt werden, meldet sich die Ausländerbehörde bei Ihnen.
Voraussetzung
Um eine Ausbildungsduldung zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Sie haben Ihre Ausbildung während Ihres Asylverfahrens begonnen und möchten diese nach der Ablehnung Ihres Asylantrages fortsetzen oder Sie sind seit mindestens drei Monaten im Besitz einer Duldung und möchten eine Ausbildung beginnen,
- Sie keine Ausschlusskriterien erfüllen. Sie erfüllen zum Beispiel ein Ausschlusskriterium, wenn:
- Sie aus einem sicheren Herkunftsstaat im Sinne des § 60a Abs. 6 S. 1 Nr. 3 AufenthG stammen und Ihr nach dem 31.08.2015 gestellter Asylantrag abgelehnt oder zurückgenommen wurde oder Sie keinen gestellt haben.
- Ihre Identität nicht fristgerecht geklärt wurde.
- Der Antrag kann frühestens sieben Monate vor Beginn der Berufsausbildung gestellt werden.
Hinweis: Darüber hinaus werden von der Ausländerbehörde noch weitere Aspekte geprüft.
Kosten
- 62,00 Euro für die Ausbildungsduldung bei Ersterteilung
- 37,00 Euro bei Verlust/Arbeitgeberwechse
Die Gebühren sowie eine eventuelle Befreiung ergeben sich aus den Vorschriften der Aufenthaltsverordnung. Bei Minderjährigen halbiert sich die obenstehende Gebühr.
Verfahrensablauf
- Sie nutzen den bereitgestellten Online-Dienst, um Ihren Antrag zu stellen und die erforderlichen Unterlagen hochzuladen.
- Die Ausländerbehörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen.
- Sie werden zur Vorsprache durch die Ausländerbehörde eingeladen. Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen im Original mit, bezahlen die notwendige Gebühr und ggf. werden Ihre biometrischen Daten (digitales Foto, Fingerabdrücke sowie Ihre Unterschrift) aufgenommen.
- Die Ausländerbehörde beteiligt andere Behörden, sofern dies erforderlich ist.
- Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag.
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.Frist
Der Antrag auf Erteilung der Ausbildungsduldung kann frühestens sieben Monate vor Beginn der Berufsausbildung gestellt werden.