Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für Eingebürgerte zur Integrationsratswahl am 14.09.2025

  • Leistungsbeschreibung

    An der Wahl zum Integrationsrat am 14.09.2025 kann nur teilnehmen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

    Deutsche, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erlangt haben, müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dieser muss spätestens bis zum 02.09.2025 (gesetzliche Ausschlussfrist) beim Wahlbüro der Stadt Minden vorliegen.

    Sie können den Antrag sowohl schriftlich als auch online stellen.

    Nach Genehmigung Ihres Antrags erhalten Sie per Post eine Wahlbenachrichtigung und können ohne Erfüllung weiterer Formalitäten an der Wahl zum Integrationsrat teilnehmen.

  • Rechtsgrundlage

    § 27 Absatz 3 Satz 3 Gemeindeordnung NRW

    § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes

  • Voraussetzung

    Sie müssen am Wahltag

    • das 16. Lebensjahr vollendet haben
    • seit mindestens dem sechzehnten Tag (29.08.2025 und länger) vor der Wahl in Minden Ihre Hauptwohnung haben.

    Der Antrag ist u.a. unter Angabe des Familiennamens, des Vornamens, des Geburtsdatums und des Geburtsortes schriftlich oder zur Niederschrift zu stellen. Im Rahmen des Antrages ist eine Versicherung an Eides Statt abzugeben, dass die Antragstellerin/der Antragsteller in Minden am Wahltag seit mindestens dem sechzehnten Tag vor der Wahl ununterbrochen eine Wohnung innehat. Ferner muss der Antrag Angaben über gültige Ausweispapiere und eine Versicherung an Eides Statt über die Staatsangehörigkeit enthalten. Die Wahlbehörde kann die Vorlage eines gültigen Ausweises oder Passes verlangen. Darüber hinaus ist die Einbürgerungsurkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vorzulegen oder als Fotokopie einzureichen.

  • Anträge / Formulare