Beschäftigungserlaubnis

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie im Besitz einer Duldung oder Gestattung sind, benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde, um einer Beschäftigung in Deutschland nachgehen zu können.

  • Rechtsgrundlage

    • Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
    • Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
  • Erforderliche Unterlagen

    Um prüfen zu können, ob Ihnen eine Arbeitserlaubnis erteilt werden kann, wird Folgendes benötigt:

    • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis, vollständig durch Ihren Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben,
    • Arbeitsvertrag, sofern vorhanden,
    • Identitätsnachweise, sofern Sie diese der Ausländerbehörde noch nicht vorgelegt haben.
  • Voraussetzung

    Welche Voraussetzungen Sie für eine Arbeitserlaubnis erfüllen müssen, hängt immer von Ihrem persönlichen Fall ab. Dabei spielen unter anderem Ihr Aufenthaltsstatus, Ihr Herkunftsland, die Entfernung zu Ihrem zukünftigen Arbeitsplatz sowie Ihre Mitwirkung im Rahmen der Identitätsklärung.

  • Kosten

    Für die Erteilung der Arbeitserlaubnis fallen keine gesonderten Kosten an.

  • Verfahrensablauf

    • Sie nutzen den bereitgestellten Online-Dienst, um Ihren Antrag zu stellen und die erforderlichen Unterlagen hochzuladen.
    • Die Ausländerbehörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen.
    • Die Ausländerbehörde beteiligt andere Behörden, sofern dies erforderlich ist.
    • Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag. Ggf. werden Sie auch zu einem persönlichen Termin eingeladen.

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.

  • Anträge / Formulare


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