Aufenthalt aus humanitären Gründen für Duldungsinhaber:innen

  • Leistungsbeschreibung

    Als Duldungsinhaber:in können Sie unter anderem unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (gem. § 25 Abs. 5, § 25a und § 25b AufenthG) beantragen.

  • Rechtsgrundlage

    • Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
    • Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
  • Erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen sind individuell. In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Aktuelle Einkommensnachweise der letzten drei Monate,
    • Aktueller Arbeitsvertrag,
    • Meldebescheinigung zur Sozialversicherung,
    • Mietvertrag und Heizkostennachweis,
    • Identitätsnachweise, insbesondere einen gültigen Nationalpass,
    • Integrationsnachweise,
    • Schulbescheinigungen und Schulzeugnisse, Schulabschlusszeugnis, Ausbildungsnachweis, sofern vorhanden.

    Insofern weitere Unterlagen benötigt werden, meldet sich die Ausländerbehörde bei Ihnen.

  • Voraussetzung

    Welche Voraussetzungen Sie für eine Aufenthaltserlaubnis erfüllen müssen, hängt immer von Ihrem persönlichen Fall und der beantragten Aufenthaltserlaubnis ab. Die Voraussetzungen für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären Gründen für Duldungsinhaber:innen richten sich nach §§ 25 Abs. 5, 25a und 25b AufenthG.

  • Kosten

    • 100,00 Euro für die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis


    Die Gebühren sowie eine eventuelle Befreiung ergeben sich aus den Vorschriften der Aufenthaltsverordnung. Bei Minderjährigen halbiert sich die obenstehende Gebühr.

  • Verfahrensablauf

    • Sie nutzen den bereitgestellten Online-Dienst, um Ihren Antrag zu stellen und die erforderlichen Unterlagen hochzuladen.
    • Die Ausländerbehörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen.
    • Die Ausländerbehörde beteiligt andere Behörden, sofern dies erforderlich ist.
    • Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag. Ggf. werden Sie auch zu einem persönlichen Termin eingeladen.


    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.


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