Personalausweis beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Grundsätzlich haben alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern sie das 16. Lebensjahr vollendet haben. Bis zum 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit sechs Jahre, danach zehn Jahre. 

    Wichtig: Der Personalausweis kann nur von der betroffenen Person selbst beantragt werden. Eine Beantragung mit Vollmacht ist nicht möglich.

    Mehr Informationen zu den Funktionen finden sie hier.

  • Rechtsgrundlage

    • Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
  • Erforderliche Unterlagen

    In der Regel benötigen Sie folgende Dokumente:

    • gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, ansonsten der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)
    • bei Erstbeantragung eines Ausweisdokuments am Wohnort ist die Vorlage einer Personenstandsurkunde erforderlich
    • ein aktuelles digitales biometrisches Passbild vom Fotografen (https://alfo-passbild.com/)
    • Alternativ kann ab einer Körpergrößer von 1,20 m ein digitales Passbild im Bürgerbüro erstellt werden. (Gebühr: 6€)
    • die Gebühren müssen bei Antragstellung gezahlt werden 

    Zusätzliche Unterlagen nach Einbürgerung:

    • Einbürgerungsurkunde
    • bisheriger Nationalpass oder Identitätsnachweis mit Lichtbild (wird in der Regel von der Einbürgerungsstelle ausgestellt)
  • Voraussetzung

    Einen Personalausweis kann man ab 16 Jahren erhalten, der Antrag kann schon einige Wochen vor dem 16. Geburtstag gestellt werden.

    Auf Wunsch der Eltern kann auch schon für Kinder ab Geburt ein Personalausweis beantragt werden.

    Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen bei Beantragung eines Personalausweises mit vorsprechen. Bei Personen unter 16 Jahren ist der Antrag durch einen Erziehungsberechtigten zu stellen und im Regelfall die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich.


  • Kosten

    • Personen unter 24 Jahren: 22,80 €
    • Personen über 24 Jahren: 37,00 €
    • zzgl. ggf. 6,00 € Gebühren, sofern das Passbild bei uns angefertigt werden soll.
  • Weiterführende Informationen

    Wenn Sie den neuen Personalausweis abholen, müssen Sie den bisherigen oder vorläufigen Personalausweis (eventl. auch Kinderausweis/-reisepass) zur Entwertung bzw. Abgabe mitbringen.

    Eheschließung

    Sofern Sie planen zu heiraten, können Sie Ihren neuen Personalausweis schon vorab beantragen. Dieses ist frühestens 6 Wochen vor der Eheschließung möglich. Hierzu müssen Sie im Vorfeld die Eheschließung beim Standesamt anmelden. Mit dieser Bescheinigung können Sie dann Ihren neuen Personalausweis beantragen.

  • Frist

    Bei Personen unter 24 Jahre beträgt die Gültigkeit 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Eine Verlängerung des Ausweises ist nicht möglich.

  • Bearbeitungsdauer

    Bei der Beantragung eines Personalausweises und/oder eines Reisepasses wird Ihnen eine Ausweis-Nr. mitgeteilt. 

    In unserem Onlinedienst "Statusabfrage" können Sie sich mit dieser Nummer und Ihrem Geburtsdatum über den Status der Bearbeitung informieren.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen