Personalausweis beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    In der Bundesrepublik Deutschland wurde am 1. November 2010 ein neuer Personalausweis eingeführt. Alle alten Ausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum ausgewiesenen Datum. Ein vorzeitiger Umtausch des alten Personalausweises ist aber jederzeit möglich.


    Mithilfe des neuen Personalausweises können viele Behördengänge, Überweisungen und Vertragsabschlüsse künftig bequem von zuhause aus erledigt werden, denn er kann dank vieler neuer Funktionen auch im Internet eingesetzt werden. Bei der Antragstellung im Bürgerbüro erhalten die Bürger eine Beratung und Informationsmaterial zu den Neuerungen des Ausweises.

    Mehr Informationen zu den Funktionen im https://www.personalausweisportal.de/DE/Home/home_node.html

    Über den Online-Dienst "Statusabfrage" können Sie den derzeitigen Bearbeitungsstand Ihres Ausweisdokuments abfragen.

  • Erforderliche Unterlagen

    Wichtig: Der Personalausweis kann nur von der betroffenen Person selbst beantragt werden. Eine Beantragung mit Vollmacht ist nicht möglich. Sollten Sie dazu Fragen haben oder Probleme entstehen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. 


    Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

    • Ihren alten Personalausweis (sofern möglich)
    • ein aktuelles biometrisches Passbild vom Fotografen (alternativ kann dieses ab einer Körpergröße von 1,20 m bei uns erstellt werden. Gebühr: 6,00 €)
    • Sollten Sie eingebürgert worden sein: Die Einbürgerungsurkunde im Original
    • Sollten Sie geheiratet haben: die Eheurkunde

    Wichtig:

    Sofern Sie planen zu heiraten, können Sie Ihren neuen Personalausweis schon vorab beantragen. Dieses ist frühestens 6 Wochen vor der Eheschließung möglich. Hierzu müssen Sie vorher die Eheschließung beim Standesamt anmelden. Mit dieser Bescheinigung können Sie dann Ihren neuen Personalausweis beantragen.



  • Voraussetzung

    Um einen Personalausweis eigenständig zu beantragen, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein. Eine Antragstellung ist auch früher möglich, dann jedoch nur in Begleitung des Sorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Vormund/ Pfleger). Bei gemeinsam lebenden Eltern genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine formlose Vollmacht und der Ausweis (zur Überprüfung der Unterschrift) vorgelegt wird. Sie können eine formlose Vollmacht vorlegen oder den untenstehenden Vordruck nutzen. Dann muss jedoch das Einverständnis der Sorgeberechtigen vorliegen. Leben die Sorgeberechtigten nicht nur vorübergehend getrennt oder sind sie geschieden, kann die sorgeberechtigte Person, in deren Wohnung das Kind gemeldet ist, den Antrag stellen.


    Wichtig: Der Personalausweis kann nur von der betroffenen Person selbst beantragt werden. Eine Beantragung mit Vollmacht ist nicht möglich. Sollten Sie dazu Fragen haben oder Probleme entstehen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. 

  • Kosten

    Personen unter 24 Jahren: 22,80 €

    Personen über 24 Jahren: 37,00 €

    zzgl. ggf. 6,00 € Gebühren, sofern das Passbild bei uns angefertigt werden soll.

  • Weiterführende Informationen

    Wenn Sie den neuen Personalausweis abholen, müssen Sie den bisherigen oder vorläufigen Personalausweis (eventl. auch Kinderausweis/-reisepass) zur Entwertung bzw. Abgabe mitbringen.

    Verlust:

    Sollte Ihr Personalausweis verlorengegangen sein oder gar gestohlen worden sein, teilen Sie uns dies umgehend per Email (buergerbuero@minden.de)oder telefonisch (0571-89-888) mit. Wir besprechen mit Ihnen dann das weitere Vorgehen.

    Sollte der Personalausweis bei uns abgegeben worden sein, erhalten Sie von uns Post, dass Sie Ihren Personalausweis abholen können. 

    Wurde der Personalausweis bei Ihnen abgegeben, melden Sie sich bitte bei uns zwecks Termins zur Freischaltung des Personalausweises.

    Wichtig:

    Solange der Personalausweis bei uns auf Verlust gesetzt ist, ist eine Nutzung dieses Dokumentes nicht möglich!

    PIN-Brief: 

    Sollten Sie Ihren PIN-Brief verloren haben, können Sie online einen PIN-Rücksetzbrief bestellen, mit dem Sie die PIN Nummer neu setzen können. 

    Folgen Sie einfach diesem Link: Bestellung PIN-Rücksetzbrief

  • Frist

    Bei Personen unter 24 Jahre beträgt die Gültigkeit 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Eine Verlängerung des Ausweises ist nicht möglich.