Führungszeugnis beantragen
Leistungsbeschreibung
Das Führungszeugnis ist ein Zeugnis über den Inhalt des Bundeszentralregisters. Das vom Bundesamt für Justiz in Bonn geführte Register enthält im Wesentlichen Eintragungen über rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen.
Es gibt folgende Arten von Führungszeugnissen:
- Einfaches Führungszeugnis für private Zwecke (z. B. für die Einstellung bei einem privaten Arbeitgeber)
- Einfaches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (z. B. für die Eintragung eines Gewerbes)
- Erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (für eine kinder- und jugendnahe Tätigkeit sowie Tätigkeiten mit Leistungsberechtigten nach dem Sozialgesetzbuch XII - SGB XII -)
Weitere Informationen gibt es auf der
Internetseite des Bundesamts für Justiz.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Voraussetzung
Kosten
Weiterführende Informationen
Bearbeitungsdauer