Denkmalrechtliche Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Denkmaleigentümer sind und bauliche Veränderungen an Ihrem Gebäude durchführen wollen, benötigen Sie eine Denkmalrechtliche Erlaubnis. Bei größeren, bauantragspflichtigen Maßnahmen wir Ihnen diese Erlaubnis mit dem Bauschein erteilt, die relevanten Unterlagen für eine denkmalrechtliche Erlaubnis benötigen dennoch.
Erforderliche Unterlagen
Antragsformular
Das Antragsformular finden Sie unter dem Punkt "Downloads" oder Sie beantragen die Genehmigung über das Bauportal.nrwDokumentation der Schäden und/oder des derzeitigen Zustandes
Reichen Sie aussagekräftige Fotos und/oder Pläne ein. Die Schäden müssen im Gesamtzusammenhang des Gebäudes erkennbar sein. Wenn zum Beispiel Fenster repariert werden sollen, ist nicht nur der kaputte Teil zu fotografieren, sondern auch das gesamte Fenster beziehungsweise die Fassade. Größere und konstruktiv relevante Schäden sind durch einen Fachbetrieb zu dokumentieren.Nachvollziehbare Darstellung der beabsichtigten Veränderungen
Dazu müssen Sie uns aussagekräftige Fotos und/oder Pläne einreichen. Wenn zum Beispiel der Grundriss verändert werden soll, müssen Sie die entsprechende Veränderung in einem Grundrissplan darstellen und Fotos des derzeitigen Zustands anfertigen. Möchten Sie Fenster oder Türen austauschen, sind Schnittzeichnungen der neuen Fenster/Türen einzureichen.Ausführliche Beschreibung der geplanten Arbeiten
Dazu müssen Sie das Angebot der Firma einreichen, die die Arbeiten ausführen wird. Aus dem Angebot muss hervorgehen wie die Arbeiten ausgeführt werden und welche Materialien verwendet werden sollen. Wenn die Arbeiten in Eigenleistung ausgeführt werden sollen, müssen Sie die einzelnen Arbeitsschritte und die verwendeten Materialien nachvollziehbar angeben.Kosten
Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 9 DschG NRW ist für Sie kostenlos.
Verfahrensablauf
1. Beratung
Vor der Antragsstellung können Sie ihr Vorhanden mit der unteren Denkmalbehörde abstimmen. So können wir gemeinsam offene Fragen frühzeitig klären.
2. Antragstellung
Sie reichen Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ein - entweder über das Bauportal.nrw oder direkt mit dem Antragsforumlar an denkmal@minden.de
3. Prüfung des Antrags
Wir prüfen, ob Ihr Antrag vollständig ist und ob die geplante Maßnahme mit den Anforderungen des Denkmalschutzes vereinbar ist. Dabei wird auch die Denkmalfachbehörde (LWL) beteiligt.
4. Rückfragen und Ortstermine
Wenn Unterlagen fehlen oder Abstimmungsbedarf besteht, melden wir uns bei Ihnen.
5. Entscheidung
Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
6. Durchführung der Maßnahme
Sie dürfen erst nach Erhalt des schriftlichen Bescheides mit den Arbeiten beginnen.
Anträge / Formulare
Den Antrag können Sie an denkmal@minden.de senden.
Was sollte ich noch wissen?
Wofür brauche ich eine Erlaubnis?
Für alle Veränderungen an einem Denkmal benötigen Sie eine Erlaubnis. Veränderungen können zum Beispiel folgende Maßnahmen sein: Abbruch von Wänden, Errichtung eines Anbaus, Auftragen von Putz, Abtragen von Putz, Streichen der Fassade, Austausch von Fenstern, Erneuerung der Dacheindeckung, Anbringung von Werbeanlagen, Fachwerk-Reparaturen, Ausbau des Dachgeschosses.
Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie eine Erlaubnis benötigen, schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an.
Wichtig: Möchten Sie eine Förderung beantragen oder später eine Bescheinigung für steuerliche Zwecke, benötigen Sie immer eine denkmalrechtliche Erlaubnis.
Was muss ich beim Erlaubnisverfahren beachten?
Sie müssen die denkmalrechtliche Erlaubnis immer vor Beginn der Maßnahme beantragen. Sollten Sie einen Bauantrag stellen müssen, wird die Untere Denkmalbehörde durch die Bauordnung beteiligt. Sie erhalten dann die denkmalrechtliche Erlaubnis zusammen mit der Baugenehmigung.
Was passiert, nachdem der Antrag gestellt worden ist?
Wir prüfen Ihren Antrag auf Vollständigkeit. Danach besprechen wir Ihren Antrag mit der Denkmalfachbehörde (LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen). Bei Rückfragen oder wenn wir einen Ortstermin benötigen, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf. Wenn keine Gründe des Denkmalschutzes gegen die beantragte Maßnahme sprechen, erteilen wir Ihnen die Erlaubnis. Die Erteilung der Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden sein.
Was passiert, wenn sich während der Ausführung der Maßnahme Änderungen ergeben?
Benachrichtigen Sie uns unverzüglich, wenn eine erlaubte Maßnahme nicht wie genehmigt ausgeführt werden kann. Häufig werden während einer Sanierung zum Beispiel weitere Schäden gefunden oder die geplante Ausführungsvariante kann nicht umgesetzt werden. Sollten Sie von der genehmigten Vorgehensweise ohne Rücksprache abweichen, kann dies dazu führen, dass Sie den ursprünglichen Zustand wiederherstellen müssen. Auch eine steuerliche Bescheinigung kann dann nicht mehr ausgestellt werden.
Was passiert, wenn ich ohne Erlaubnis oder abweichend von der Erlaubnis Maßnahmen durchführe?
Wenn Sie Arbeiten ohne Erlaubnis oder abweichend von den Auflagen durchführen, können wir verlangen, dass Sie sofort mit den Arbeiten aufhören und den vorherigen Zustand wiederherstellen. Es kann ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro auf Sie zukommen.
Anträge / Formulare
- Denkmalrechtliche Erlaubnis beantragen(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)