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Wohnsitz als Zweitwohnsitz anmelden

  • Leistungsbeschreibung

    Wer in Deutschland aktuell gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese weitere Wohnung weder an- noch abmelden. Steht jedoch bei Bezug der Wohnung bereits fest, dass der in Aussicht genommene Aufenthalt sicher oder mit großer Wahrscheinlichkeit länger dauern wird, hat sich die Person innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Dasselbe gilt für jene, die nach Ablauf von sechs Monaten nicht aus dieser Wohnung ausgezogen sind.