Schülerbeförderung
Leistungsbeschreibung
Für Schüler*innen der Klasse 1-4 , die eine Schule der Stadt Minden besuchen, übernimmt die Stadt Minden als Schulträger unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die Schülerfahrkosten und stellt ihnen ein "ChillTicket" aus.
Die Antragsvoraussetzungen sind in der Schülerfahrkostenverordnung geregelt: Grundschüler*innen haben Anspruch auf ein ChillTicket, wenn der Schulweg zur nächstgelegenen Grundschule mehr als 2 km beträgt.
Das ChillTicket gilt morgens für die Fahrt zur Schule und zurück sowie nachmittags ab 14.00 Uhr für Fahrten in der jeweiligen Chill-Area. Die Schüler*innen können außerdem an Wochenenden und Feiertagen alle Bus- und Bahnverbindungen innerhalb der Chill-Area nutzen.Bitte stellen Sie den Antrag über "Ihr Anligen direkt online starten".
Schüler*innen ab Klasse 5 (Sekundarstufe I+II), die eine weiterführende Schule der Stadt Minden besuchen, erhalten das "SchülerTicket Westfalen" automatisch und kostenlos. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich.
Dabei gelten folgende Ausnahmen:
- Schüler*innen, die eine Wegstreckenentschädigung erhalten oder für die eine Taxibeförderung genehmigt wurde,
- Schüler*innen, die nicht in Nordrhein-Westfalen wohnen oder
- Studierende, die das Abendgymnasium des Weser-Kollegs besuchen,haben keinen Anspruch auf das SchülerTicket Westfalen.
Das Ticket gilt westfalenweit, ohne zeitliche Einschränkung und das ganze Jahr über. Damit kann man beliebig Busse, StadtBahnen und Nahverkehrszüge in der 2. Klasse nutzen.
Kosten
KeineVerfahrensablauf
Im Falle eines Umzugs oder eines Schulwechsels können Sie (wenn Anspruch besteht) einen Antrag in myVIA stellen:
1. ÖPNV – Antrag ChillTicket für Klasse 1-4 - Antragstellung für Schüler*innen der Primarstufe
Bitte füllen Sie die Felder für die Schülerdaten sowie die Einstiegs- und Ausstiegshaltestellen aus. Sofern Ihnen die Haltestellen nicht bekannt sind, können Sie diese über den im Antrag angegebenen Link feststellen.
Im Anschluss erstellt myVIA eine vorläufige Anspruchsprüfung. Bestätigen Sie die Einverständniserklärung und klicken Sie auf „Antrag versenden“, um den Antrag abzuschicken.
Der endgültige Anspruch auf ein ChillTicket wird vom Schulbüro geprüft. Sofern ein Anspruch besteht, bekommt Ihr Kind das ChillTicket in den nächsten Wochen in der Schule ausgehändigt.
Sofern kein Anspruch besteht, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid zugeschickt.
2. Antrag auf Beförderung mit einem Privat-PKW oder Mietwagen (Taxi) für alle Klassen - Antragstellung für Schüler*innen von allen Klassen (Primarstufe und Sekundarstufe I+II)
Wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht mit dem Bus fahren kann, füllen Sie bitte die Felder für die Daten Ihres Kindes aus. Bitte beantworten Sie alle Fragen und laden Sie die geforderten Unterlagen (ärztlicher Nachweis) zum Schluss der An-tragsstellung hoch.
Für die Prüfung der gesundheitlichen Gründe fordert das Schulbüro eine Stellung-nahme vom Gesundheitsamt an. Das Gesundheitsamt entscheidet, ob Sie und Ihr Kind zu einem Termin eingeladen werden oder ob die Stellungnahme nach den vor-liegenden Informationen erstellt wird.
Den Anspruch auf Kostenübernahme stellt das Schulbüro fest, wenn alle Unterlagen von Ihnen und die Stellungnahme vom Gesundheitsamt vorliegen. Sie erhalten die abschließende Entscheidung per Post zugeschickt.
Hinweis für einen Umzug oder Schulwechsel:
Bei einem Umzug oder Schulwechsel wird das ausgehändigte ChillTicket ungültig. Bitte geben Sie das Ticket unverzüglich im Sekretariat der Schule ab.
Wenn Bedarf für ein neues Ticket besteht, reichen Sie online einen neuen Antrag ein.