Wohngeld
Beschreibung
Wenn das Einkommen eines privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen, kann es einen Rechtsanspruch auf Wohngeld geben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum als Lastenzuschuss auf Antrag bei den jeweiligen zuständigen Stellen gewährt. Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind unter anderem Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Leistungen
Formulare
- Angaben des Vermieters zum Wohnraum Wohngeldantrag
- Anlage Einkünfte aus Kapitalvermögen Wohngeldantrag
- Anlage zum Wohngeldantrag für Haushalte mit mehr als 4 Personen
- Fragebogen zur Einkommensermittlung zum Wohngeldantrag
- Verdienstbescheinigung zum Wohngeldantrag
- Wohngeldantrag für den Lastenzuschuss (PDF)
- Wohngeldantrag für den Mietzuschuss (PDF)