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Wohngeld-Reform stellt Kommunen vor große Herausforderungen


Mit mehr Wohngeld für mehr Haushalte und weiteren Erleichterungen will die Bundesregierung Geringverdiener*innen angesichts steigender Wohnkosten entlasten. Das Ende November 2022 von Bundestag und Bundesrat auf den Weg gebrachte neue „Wohngeld plus“ kann ab Anfang Januar 2023 bei den Städten und Gemeinden beantragt werden.

Auch die Stadt Minden bereitet sich auf einen Ansturm vor. Denn die Wohngeld-Reform sieht deutlich höhere Zuschüsse zur Miete vor und wird künftig bei einem stark ausgeweiteten Empfänger*innen-Kreis greifen. Die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte werde sich voraussichtlich im Durchschnitt verdreifachen - von bundesweit 600.000 auf rund zwei Millionen Haushalte, so der Bund.

„Wie viel jede und jeder erhält, ist abhängig von Wohnverhältnissen und Verdienst. Im Schnitt aber steigt das Wohngeld von 180 auf 370 Euro im Monat. Auch ist künftig eine Heizkostenkomponente vorgesehen“, berichtet der Leiter des Bereiches Soziales bei der Stadt Minden, Peter Schwarze. „Die Herausforderungen, vor denen ab Anfang Januar die Kommunen stehen, sind enorm“, macht der Erste Beigeordnete Peter Kienzle deutlich. Zum einen fehle es nicht nur bei der Stadt Minden an Personal und zum anderen stehe die notwendige Software dafür, laut IT NRW, wohl erst ab Anfang April für konkrete Berechnungen bereit. Das System müsse komplett auf das neue Recht, welches erst Ende November verabschiedet wurde, umgestellt werden, ergänzt Bereichsleiter Schwarze.

Da bereits seit längerem feststeht, dass die Wohngeld-Reform kommt, habe die Stadt Minden vorgesorgt und vier neue Stellen in den Stellenplan für 2023 aufgenommen, berichtet Beigeordneter Kienzle. Drei davon können direkt zum Jahresanfang besetzt werden. Eine weitere etwas später. Dazu kommt aber, dass aufgrund von Mitarbeiter-Abgängen derzeit 1,5 Stellen im Team Wohngeld nicht besetzt sind. Auch gäbe es einige längere Ausfälle durch Krankheit, so dass in jüngster Zeit teilweise nur drei Mitarbeiter*innen anwesend waren, schildert Kienzle die ernste Lage.

Laut Stellenplan hat das Team im Bereich Soziales aktuell insgesamt sieben Stellen. Die beiden derzeit vakanten Stellen werden zum 1. Januar 2023 wieder besetzt. Weiterhin seien vier neue Mitarbeiter*innen eingestellt worden. Alle sechs „Neuen“ müssten aber im Januar und Februar zunächst von einer erfahrenen Kraft eingearbeitet werden. Diese stehe dann für eine längere Zeit nicht für die Bearbeitung von Anträgen zur Verfügung, erläutert Peter Schwarze. Gibt es eine – wie vom Bund prognostizierte Verdreifachung an Antragszahlen - wären aber bei der Stadt Minden noch deutlich mehr Mitarbeiter*innen erforderlich. Hier müssen eventuell weitere Stellen geschaffen werden.

Aufgrund der geschilderten Lage rechnet die Stadtverwaltung daher zum einen mit einer Flut von neuen Anträgen, mit einem erheblichen Arbeitsstau und langen Bearbeitungszeiten von mehreren Monaten, weil die reguläre Auszahlung über die Software wohl erst in einigen Monaten möglich sein wird. In dringenden Fällen sollen Vorauszahlungen möglich sein. Der Anspruch könne dann zunächst nur vorläufig errechnet und ausgezahlt werden, so Bereichsleiter Schwarze. Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.

„Wichtig zu wissen ist, dass nicht allein das gemeinsame Einkommen – Kindergeld fällt nicht in diese Berechnung hinein – ausschlaggebend für einen Wohngeldanspruch ist, sondern auch die Höhe der Miete“, so Schwarze. Wer den Zuschuss erhalten will, müsse selbst aktiv werden und einen Antrag stellen. Der Anspruch gilt ab dem Monat der Antragsstellung. Die Zahlungen werden dann rückwirkend voraussichtlich ab April 2023 erstattet werden können - es sei denn, es liegt ein Härtefall vor, dann auch vorher.

Die Stadtverwaltung Minden verweist alle Bürger*innen und Bürger, die sich zunächst darüber informieren wollen, ob sie überhaupt Anspruch auf Wohngeld haben, auf diese Internetseite des Landesministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung:
https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld.
Einen neuen Wohngeldrechner für NRW soll es ab 15. Dezember hier geben: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW.  
Die Stadt Minden informiert auf dieser Seite über das Wohngeld:
https://www.minden.de/familie-jugend-soziales/soziale-hilfen-und-beratung/finanzielle-hilfen/

Im Bereich Soziales der Stadtverwaltung werden ab Januar 2023 jeweils dienstags und mittwochs individuelle Beratungen angeboten. Termine können in Kürze im Internet auf der Seite der Stadt Minden gebucht werden. Dazu wird es weitere Informationen geben. Die Verwaltung bittet davon abzusehen, spontan und ohne Termin im Rathaus vorzusprechen. Die Wohngeldstelle ist telefonisch unter der Nummer 89-379 bzw. unter wohngeld@minden.de zu erreichen.

Die kommunalen Spitzenverbände im Land – der Deutsche Städtetag NRW sowie der Städte- und Gemeindebund - hatten schon vor Wochen darauf hingewiesen, dass es größere Verzögerungen in der Antragsbearbeitung beim Wohngeld ab 2023 geben werde, weil es – im Übrigen auch schon vorher - Personalmangel in den zuständigen Stellen gab und aktuell gibt, weil der neue Onlineantrag noch nicht fertiggestellt ist und die notwendige Software noch nicht bereitsteht. Das soll, laut Landesregierung NRW, ab dem Frühjahr 2023 umgesetzt sein.