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Grabarten

Grabarten

Urnengrab, Reihengrabstätte oder Waldplatz? Es sind ganz unterschiedliche Formen der Beisetzung möglich.

Die kommunalen Friedhöfe der Stadt Minden bieten unterschiedliche Möglichkeiten der Beisetzung.
Dabei nimmt die Wahl der Bestattung, ob Feuer- oder Erdbestattung, auch Einfluss auf die infrage kommenden Grabarten.

  • Reihengrabstätten

    Diese Einzelgrabstätten werden zeitlich sowie räumlich der Reihe nach vergeben, so dass eine Vorauswahl oder ein Erwerb vor Eintreten des Sterbefalls nicht möglich ist. Auch die Beerdigung von Partnern nebeneinander ist nicht möglich. 
    Die Nutzungszeit einer Reihengrabstätte entspricht der Ruhefrist und beträgt 30 Jahre. Die Grabstelle kann nach Ablauf der Ruhefrist nicht weiter verlängert werden.

  • Wahlgrabstätten

    Mit einem Wahlgrab wird ein Nutzungsrecht von 40 Jahren erworben. Eine Verlängerung ist jederzeit möglich.
    Eine Verlängerung hat hingegen zu erfolgen, wenn bei einer weiteren Belegung die Ruhezeit von 30 Jahren für jede bestattete Person nicht mehr gegeben ist.
    Ist die Ruhezeit einer bestatteten Person abgelaufen, können weitere Belegungen erfolgen.
    Die Wahlgräber können mit Särgen, Urnen oder Särgen und Urnen belegt werden. Dabei sind pro Grab ein Sarg und eine Urne oder drei Urnen möglich.

Erdbestattungen

  • Reihengräber

    Auf den verschiedenen Friedhöfen im Stadtgebiet gibt es separat ausgewiesene Grabfelder für die Beerdigung in einem Reihengrab. Eine Gestaltung in Form von Grabsteinen, Kanten etc. im Rahmen der Friedhofssatzung sind zugelassen.

  • Rasenreihengräber

    Bei dieser Variante wird die verstorbene Person in einer Rasenfläche beerdigt und das Einlassen einer Grabplatte mit den Maßen 0,4m x 0,4 m ist möglich.
    Grabschmuck darf nur in den Wintermonaten verwendet werden. Während der Mähsaison von März bis Oktober ist ein Grabschmuck nur auf den vorgesehenen Mulchflächen gestattet.

  • Rasenreihengräber mit Pflanzstreifen und verkürzter Nutzungszeit

    Diese Gräber werden zunächst nur auf dem Nordfriedhof angeboten.

  • Grabfelder für Glaubensgemeinschaften

    Diese Grabfelder sind jeweils ausschließlich Glaubensgemeinschaften wie Jesiden, Muslimen und Baptisten vorbehalten. Sie befinden sich auf den Friedhöfen in Minderheide, Todtenhausen und auf dem Südfriedhof.

  • Sternenkinderfeld

    Auf dem Sternenkinderfeld des Nordfriedhofs können Fehl- und Totgeburten beigesetzt werden.
    Diese Möglichkeit der Besetzung wird in anderer Form auch auf einigen anderen Friedhöfen im Stadtgebiet angenommen.

  • Wahlgräber

    Wahlgräber werden häufig als Familiengräber genutzt. Die Lage der Grabstätte kann in dafür vorgesehenen Feldern frei gewählt werden.
    Eine individuelle gärtnerische Gestaltung sowie das Aufstellen von Gedenksteinen ist im Rahmen der Friedhofssatzung möglich.

  • Waldplätze

    Diese mit Rahmengrün eingefassten Begräbnisplätze werden auf dem Nord- und Südfriedhof angeboten. Sie passen sich individuell an die vorhandenen Grünanlagen an.

  • Gruftanlagen

    Diese unter- oder oberirdisch gemauerten Grabanlagen befinden sich auf dem Nord- und Südfriedhof.

Urnenbestattung (beisetzung)

Es gibt verschiedene Arten für Urnenbeisetzungen, die jeweils auf die Bedürfnisse der verstorbenen Person und der Hinterbliebenen ausgerichtet sind. Bei allen Beisetzungsformen, bis auf die anonyme Beisetzung, wird den Hinterbliebenen die Gelegenheit gegeben, der Beisetzung beizuwohnen.

  • Urnenreihengräber

    Diese sind in der Regel für eine Urne vorgesehen, jedoch kann gegen eine Gebühr auch eine zweite Urne beigesetzt werden.
    Eine individuelle Gestaltung ist im Rahmen der Friedhofssatzung möglich.

  • Urnenreihengräber inkl. städtischer Pflege

    Hierbei wird die Urne in einem zuvor angelegten und gestalteten Gemeinschaftsfeld in einer Bodendeckerfläche beigesetzt. 
    Eine individuelle Gestaltung der Grabstätte ist hier nur im Rahmen der Wahl des Steines möglich. Sowohl liegende als auch stehende Steine sind erlaubt. Vollabdeckungen oder das Entfernen des Bodendeckers ist nicht zulässig.
    Ebenso ist der Grabschmuck auf eine Vase oder eine Schale zu begrenzen, damit das Feld den ruhigen Gesamtcharakter behält und weiterhin für die städtischen Mitarbeiter*innen pflegbar bleibt.

  • Anonyme Urnenreihengräber

    Bei dieser Bestattungsvariante wird die Urne in einem Gemeinschaftsfeld beigesetzt. Das Beiwohnen von Angehörigen bei der Beisetzung ist nicht möglich.
    Blumenschmuck ist hier nur am gemeinschaftlichen Gedenkstein zulässig.

  • Halbanonyme Urnen-Gemeinschaftsanlagen

    Die Urnen werden in einer schlicht bepflanzten oder abgemulchten Fläche beigesetzt. Auf einem gemeinschaftlichen Gedenkstein wird auf einem kleinen Schild der Name sowie das Geburts- und Sterbejahr der verstorbenen Person niedergeschrieben.
    An der Beisetzung dürfen Angehörige teilnehmen und auch hier ist es möglich Blumenschmuck niederzulegen. Allerdings ist Blumenschmuck nur auf einer dafür vorgesehenen Fläche zulässig, die sich in der Regel am Gedenkstein befindet. 

  • Kolumbarium

    In Kolumbarien werden die Urnen in oberirdischen Stellwänden beigesetzt. Es besteht die Möglichkeit aus Einzel- und Doppelkammern, zur Beisetzung von jeweils einer oder zwei Urnen, zu wählen. Die Kammern werden mit einer Grabplatte fest verschlossen, welche frei gestaltet werden kann.
    Blumenschmuck ist nur auf ausgewiesenen Flächen möglich.

    Diese Bestattungsvariante ist nur auf dem Südfriedhof zu finden. 

  • Urnenhain/Findlingswald

    Hierbei wird die Urne unter einem Baum mit insgesamt acht Plätzen beigesetzt. Die Grabstätte ist durch ein Schild gekennzeichnet, welches am Baum befestigt wird oder durch einen kleinen Findling.
    Wie der Name schon verlautet dürfen im Findlingswald lediglich Findlinge niedergelegt werden. Jeglicher Grabschmuck ist nicht zulässig.

    Diese Grabarten befinden sich auf dem Nordfriedhof. 

  • Baumbestattung

    Bei der Baumbestattung wird die Urne an einem Baum bestattet, der von einem Mulchring umgeben ist. Dieser Mulchring ist zugleich Ort für einen Gedenkstein, auch Blumenschmuck kann dort abgelegt werden.

    Auf den Außenfriedhöfen im Stadtgebiet ist die Steinart, eine Stele aus Sandstein, vorgegeben. Auf dem Südfriedhof kann der Stein frei aus Stele oder Findling gewählt werden. Jedoch darf sich an einem Baum nur eine Art von Steinen, entweder Stelen oder Findlinge, befinden.

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