Informationen zur Briefwahl
Sie möchten oder können zur Kommunalwahl oder zur Integrationsratswahl am 14.09.2025 oder zu einer möglichen Stichwahl (Bürgermeister*in am 28.09.2025) Ihre Stimme nicht im Wahllokal abgeben?
Dann benötigen Sie einen Wahlschein. Den Wahlschein müssen Sie beantragen.
Eine Beantragung ist frühestens ab dem 04.08.2025 möglich.
Wie beantrage ich meinen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen?
Online-Antrag:
Der einfachste und schnellste Weg für Sie und für uns ist der Online-Briefwahlantrag. Sobald Sie die Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie über den auf der Benachrichtigung befindlichen QR-Code online Ihren Briefwahlantrag stellen. Alternativ ist die Online-Beantragung schon ab dem 04. August 2025 auch
direkt über unser Portal möglich. Hier kommen Sie zum Online-Briefwahlantrag.
Schriftlicher Antrag:Innerhalb des Zeitraumes vom 04.08. -24.08.2025 erhalten alle Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung per Post. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie den entpsrechenden Antrag.
Persönliche Antragstellung:
Ab Montag, 11. August 2025, ist eine persönliche Antragstellung und die direkte Briefwahl vor Ort während der Öffnungszeiten möglich. Eine persönliche Antragstellung kann ausschließlich im Wahlbüro erfolgen. Im Bürgerbüro ist das nicht möglich.
Kann ich auch für eine andere Person die Briefwahlunterlagen beantragen?
Eine Beantragung für eine andere Person (z.B. Familienmitglieder) ist nur mit Vollmacht möglich. Eine Vollmacht kann durch den Bevollmächtigten auf der Rückseite der Wahlbenachrichtung erteilt werden. Die Unterschrift des Bevollmächtigten ist zwingend erforderlich.
Wie lange dauert es in der Regel bis ich meine Briefwahlunterlagen erhalte?
Die Bearbeitung Ihres Antrages erfolgt unverzüglich. Die Versendung Ihrer Unterlagen erfolgt in der Regel innerhalb von 2-3 Werktage nach Antragstellung. Da die Stimmzettel für die Wahlen (Bürgermeister*in, Rat und Integrationsrat) erst in der Woche vom 04.-08.08.2025 bei der Stadt Minden eintreffen, werden die ersten Unterlagen voraussichtlich ab dem 11.08.2025 an Sie versandt.
Kann ich die Briefwahlunterlagen auch schon für eine mögliche Stichwahl (Wahl Bürgermeister*in) mit beantragen?
Ja. Sowohl online, schriftlich und persönlich haben Sie die Möglichkeit für beide Wahltermine Ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Bis wann muss ich den Antrag auf Briefwahl gestellt haben?
Ihr Antrag auf Briefwahl muss spätestens bis zum Freitag, 12.09.2025, 15.00 Uhr bei uns eingehen. In Ausnahmefällen können Sie Ihren Antrag auf Briefwahl noch bis 15 Uhr am Wahltag stellen. Dieser Ausnahmefall umfasst eine plötzlich aufgetretene und nachgewiesene Erkrankung, wegen der Sie den Wahlraum nicht aufsuchen können.
Bis wann muss der Wahlbrief mit den abgegebenen Stimmen bei der Stadt Minden eingegangen sein?
Ihr Wahlbrief (mit Wahlschein, Stimmzettelumschlag und abgegebene Stimmen) muss spätestens am Wahltag, 14.09.2025, 16.00 Uhr bei uns eingehen. Die Verantwortung für den rechtzeitigen Zugang des Wahlbriefes liegt bei Ihnen als Briefwähler*in. Berücksichtigen Sie bitte die Versandzeiten.
Sie können auch bis zur o.g. Frist Ihre Unterlagen direkt in den Hausbriefkasten der Stadt Minden,
Kleiner Domhof 17, 32423 Minden, einwerfen.Der Rückversand Ihres Wahlbriefs ist innerhalb Deutschlands mit der Deutschen Post für Sie kostenlos. Wenn Sie Ihren Wahlbrief aus dem Ausland versenden, müssen Sie das Porto selbst zahlen. Bitte senden Sie die Unterlagen so rechtzeitig zurück, dass sie sicher am Wahltag, bis 16.00 Uhr bei der Stadt Minden eingegangen sind.