Integrationsratswahlen 2025
Am 14. September 2025 finden neben den Kommunalwahlen auch die Wahlen zum neuen Integrationsrat statt. Der Integrationsrat ist Teil der Stadtpolitik und wird demokratisch gewählt. Er beschäftigt sich mit allen Themen, die Menschen mit internationaler Familiengeschichte in der Stadt betreffen, z.B. soziale und kulturelle Teilhabe, Chancengerechtigkeit, Anti-Diskriminierungsarbeit und vieles mehr.
Wer wird gewählt?
Kandidieren dürfen deutsche und nichtdeutsche Einwohnerinnen und Einwohner, die mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und seit drei Monaten in der jeweiligen Stadt mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Sie müssen im Sinne des Wahlgesetzes das passive Wahlrecht haben. Wahlvorschläge können als Listen- oder Einzelvorschlag eingereicht werden und müssen von einer bestimmten Anzahl Wahlberechtigter unterstützt werden.
Wer darf wählen?
- Ausländer*innen, die eine Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis haben
- Alle EU-Bürger*innen
- Deutsche, die noch eine andere Staatsangehörigkeit haben
- Personen, die in Deutschland eingebürgert worden sind
- Kinder von ausländischen Eltern, die durch Geburt Deutsche geworden sind
- Aussiedler*innen
- Geflüchtete, die eine Anerkennung als Schutzberechtigte haben
Das Integrationsbüro steht für Rückfragen zur Verfügung.