Gewinnspiel

Finde das Lösungswort. Gewinne dein Minden-Wochenende!

Wie gut kennst du Minden?

Minden steckt voller Geschichten, Lieblingsorte und Überraschungen. Mit unserem Brückenrätsel kannst du dein Wissen testen und dir mit etwas Glück ein besonderes Wochenende in Minden sichern.

Freu dich auf zwei entspannte Tage in unserer Stadt: Erlebe Minden bei einer Stadtführung, genieße zwei Übernachtungen in einem 4-Sterne-Hotel und reise ganz entspannt mit der Bahn an und ab.


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Das kannst du gewinnen

Ein Minden-Wochenende für zwei Erwachsene + zwei Kinder inklusive:

  • zwei Übernachtungen für zwei Erwachsene + zwei Kinder in einem 4-Sterne-Hotel in Minden
  • Stadtführung durch Minden
  • Bahnfahrt (Hin- und Rückreise) für zwei  Erwachsene + zwei Kinder (je nach Alter) 

Der Gewinn ist bis zum 31. Dezember 2027 auf Anfrage und nach Verfügbarkeit einlösbar.

So funktioniert's

  1. Löse das Brückenrätsel auf der Minden+Du-Postkarte.
  2. Ergänze die fehlenden Wörter so, dass jeweils zwei passende Wortverbindungen entstehen.
  3. Aus den Lösungen ergibt sich das Lösungswort.
  4. Schicke das Lösungswort bis 31. August 2026, 12:00 Uhr per E-Mail an mindenplusdu@minden.de.

Unter allen richtigen Einsendungen verlosen wir den Kurztrip nach dem Zufallsprinzip.

Jetzt heißt es Daumen drücken und vielleicht heißt es schon bald: Minden + Du = perfektes Wochenende an der Weser.


  • Teilnahmebedingungen

    1. Veranstalterin

    Veranstalterin des Gewinnspiels ist die Stadt Minden.

    2. Teilnahmezeitraum

    Das Gewinnspiel beginnt mit der Veröffentlichung der Minden+Du-Postkarte und endet am 31. August 2026 um 12:00 Uhr. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der E-Mail.

    3. Teilnahmeberechtigung

    Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland.

    Die Teilnahme erfolgt ausschließlich durch die fristgerechte Einsendung des richtigen Lösungsworts per E-Mail an mindenplusdu@minden.de.

    Pro Person ist nur eine Teilnahme zulässig. Mehrfachteilnahmen werden nicht berücksichtigt.

    Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende der Stadt Minden, ihrer Eigenbetriebe sowie an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligte Projektpartnerinnen und Projektpartner sowie deren Mitarbeitende.

    4. Gewinnermittlung

    Unter allen fristgerecht eingegangenen Einsendungen mit dem richtigen Lösungswort wird eine Gewinnerin oder ein Gewinner per Zufallsprinzip ausgelost.

    Die Benachrichtigung erfolgt per E-Mail.

    Meldet sich die ausgeloste Person nicht innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Gewinnbenachrichtigung zurück, verfällt der Gewinn. In diesem Fall wird erneut ausgelost.

    5. Gewinn

    Der Gewinn umfasst:

    • zwei Übernachtungen für zwei Erwachsene + zwei Kinder  in einem 4-Sterne-Hotel in Minden,
    • eine Stadtführung durch Minden,
    • die Bahnfahrt (Hin- und Rückreise) für zwei  Erwachsene + zwei Kinder (je nach Alter) 

    Der Gewinn ist bis zum 31. Dezember 2027 auf Anfrage und nach Verfügbarkeit einlösbar.

    Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht übertragbar und kann nicht gegen andere Leistungen oder Sachwerte eingetauscht werden.

    6. Datenschutz

    Für die Durchführung des Gewinnspiels verarbeitet die Stadt Minden die von den Teilnehmenden übermittelten personenbezogenen Daten (Name und E-Mail-Adresse).

    Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels, zur Ermittlung der Gewinnerin oder des Gewinners sowie zur Kontaktaufnahme im Gewinnfall.

    Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO.

    Die personenbezogenen Daten werden nach Abschluss des Gewinnspiels bzw. Einlösung des Gewinns gelöscht.

    Eine Nutzung der Daten zu Werbezwecken erfolgt nicht.

    Weitere Informationen zu Ihren Rechten im Rahmen der DSGVO:

    Betroffenenrechte

    Sie haben jederzeit

    • das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
    • das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
    • das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
    • das Recht auf Einschränkung bei der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
    • das Recht auf Widerspruch ( Art. 21 DSGVO)
    • das Recht auf Datenübertragung (Art. 20 DSGVO)
    • sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO), Zuständigkeit für Nordrhein-Westfalen:

    Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Frau Bettina Gayk, Kavalleriestr. 2-4 in 40213 Düsseldorf
    www.ldi.nrw.de

    Bei einer Zweckänderung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten erhält die betroffene Person weitere Informationen von der Stadt Minden.

    7. Haftung

    Die Stadt Minden haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

    Für technische Störungen, Übertragungsfehler oder den Ausfall des E-Mail-Verkehrs übernimmt die Stadt Minden keine Haftung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

    8. Ausschluss vom Gewinnspiel

    Die Stadt Minden behält sich vor, Teilnehmende bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei dem Versuch einer Manipulation vom Gewinnspiel auszuschließen.

    9. Änderungen oder Beendigung des Gewinnspiels

    Die Stadt Minden behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund zu ändern oder vorzeitig zu beenden, sofern eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet werden kann.

    10. Rechtsweg

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.