Maskenpflicht in Mindener Fußgängerzone


Seit Montag, 29. März, gilt in der Mindener Fußgängerzone eine Maskenpflicht. Wer sich in der Fußgängerzone aufhält, beispielsweise zum Einkaufen, bei Arztbesuchen oder beim Weg zum Arbeitsplatz, muss mindestens eine Alltagsmaske tragen. So ist es in der Allgemeinverfügung des Kreises Minden-Lübbecke geregelt (Allgemeinverfügung vom 28. März 2021, sie ist hier abrufbar: www.minden-luebbecke.de). Hintergrund der Maßnahme ist der hohe Inzidenzwert in Minden. Außerdem gilt die Maskenpflicht auf dem ZOB weiterhin uneingeschränkt.

Damit die Besucher*innen der Innenstadt auf die Rechtslage aufmerksam gemacht werden, haben die Mitarbeitenden der Städtischen Betriebe an den Ein- und Ausgängen der Fußgängerzone Plakate aufgehängt. Mit Hilfe eines QR-Codes kann online eine Karte abgerufen werden, in der die Bereiche für das Tragen der Maske verzeichnet sind. Sie ist über folgenden Link abrufbar: www.minden.de/corona. „Bisher hat die Information noch nicht alle in Minden und Umgebung erreicht. Bei den Streifengängen der Ordnungsbehörde stellen die Kolleginnen und Kollegen leider noch zahlreiche Verstöße fest und informieren über die neue Regelung“, sagt Annette Ziegler, Leiterin der Ordnungsbehörde der Stadt Minden. 

Bürgermeister Michael Jäcke dazu: Es ist momentan eine sehr herausfordernde Zeit. In Minden setzen wir die vom Kreis angeordneten Maßnahme natürlich um. Wir sind dabei aber auf die Unterstützung und das Mitmachen aller Mindenerinnen und Mindener angewiesen. Es ist jetzt sehr wichtig, dass die Infektionszahlen nicht weiter nach oben, sondern nach unten gehen. Wenn wir gemeinsam das Maske Tragen und die anderen Hygieneregeln weiterhin gut einhalten, dann können wir uns vielleicht in einiger Zeit wieder über ein Stück mehr normales Leben freuen. 

Die Maßnahme ist erst einmal bis zum 18. April 2021 befristet. 

Pressestelle Stadt Minden, Katharina Heß, pressestelle@minden.de, Tel.: +49 571 89240.