Minden weiter fahrradfreundliche Stadt in NRW


Die Stadt Minden ist für weitere sieben Jahre Mitglied der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e.V. (AGFS). Diese Bestätigung ist im Dezember 2021 bei der Stadtverwaltung eingegangen. „Darüber freuen wir uns sehr. Minden ist weiter auf einem guten Weg zu einer klimafreundlicheren Mobilität“, sagt der Beigeordnete für Städtebau und Feuerschutz, Lars Bursian.

„Die Mitgliedschaft wird alle sieben Jahre verlängert, wenn stetig Maßnahmen zur Verbesserung der Nahmobilität umgesetzt werden. Das haben wir auch getan“, so die Radverkehrsbeauftragte Sandra Neuhaus (Bereich Stadtplanung). 

Die Mitglieder der AGFS sollen beweisen, dass sie aktiv und kontinuierlich daran arbeiten, „zukunftsfähige, belebte und wohnliche Städte“ zu gestalten. Nur Kommunen, die den Kriterien der AGFS weiterhin gerecht werden, bleiben Teil der Arbeitsgemeinschaft und profitieren weiter von den Vorteilen einer Mitgliedschaft. Aktuell arbeiten 94 Städte beziehungsweise  Kreise in NRW an den Zielen. Inhaltlicher Schwerpunkt der diesjährigen Mitgliederversammlung, die Anfang Dezember digital veranstaltet wurde, war das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW, das zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist, berichtet Neuhaus.

Insgesamt 35 Kommunen hatten im laufenden Jahr erfolgreich einen Antrag auf Verlängerung ihrer Mitgliedschaft gestellt: Das waren die Städte Aachen, Bielefeld, Bonn, Brühl, Bünde, Coesfeld, Dormagen, Dortmund, Dülmen, Düsseldorf, Essen, Euskirchen, Gladbeck, Hamm, Herford, Herne, Herzogenrath, Ibbenbüren, Iserlohn, Kempen, Köln, Krefeld, Leverkusen, Lohmar, Minden, Mülheim a.d.R., Münster, Pulheim, Soest, Troisdorf, Unna, Wesel, der Kreis Lippe, der Kreis Viersen sowie der Rhein-Erft-Kreis. Auch der Kreis Minden-Lübbecke strebt eine Mitgliedschaft in der AGFS an. Die Stadt Minden ist bereits seit 1996 dabei.

Verbunden mit der Mitgliedschaft sind zum Beispiel der Zugang zu bestimmten Förderprogrammen des Landes Nordrhein-Westfalen, die Hilfestellung und der Austausch mit der AGFS sowie anderen Mitgliedskommunen. Es werden auch Materialien für Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit oder die Teilnahme an Schulungen zur Verfügung gestellt.

Minden „punktete“ bei dem Antrag auf Verlängerung der Mitgliedschaft mit der Erstellung des Barriereatlas‘ für die Innenstadt, der Verbesserung von Lichtsignalanlagen für den Fuß- und Radverkehr sowie der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes und mit zahlreichen umgesetzten Maßnahmen, berichtet die Radverkehrsbeauftragte.

Zu den Neubaumaßnahmen der vergangenen sieben Jahre zählten die Geh-/Radwege an den Straßen Notthorn, Hans-Böckler-Straße (Lückenschluss zur Karlstraße) und Tillystraße. Zur sicheren Querung von Straßen wurden mehrere Signalanlagen - unter anderem an der Karlstraße, Hahler Straße, Marienstraße und Lahder Straße - gebaut, außerdem ein Fußgängerüberweg an der Kutenhauser Straße sowie Querungshilfen an der Stiftsallee und der Mindener Straße. Weitere Verbesserungen waren die Markierung oder Verbreiterung von Schutzstreifen, der Bau zweier Treckerschleusen und die Aufstellung von Bügeln zum sicheren Abstellen von Rädern – im Schwerpunkt in der Innenstadt.

Schon in der 2015 durchgeführten Mobilitätsuntersuchung hat die Stadt Minden in Hinsicht auf den Radverkehrsanteil gut abgeschnitten. Bereits zu diesem Zeitpunkt betrug der Anteil des Radverkehrs am Modal Split 23 Prozent. Das heißt, dass knapp ein Viertel aller Wege der Mindener*innen mit dem Fahrrad zurückgelegt wurden. Damit war das von der AGFS angestrebte Ziel von insgesamt 25 Prozent schon fast erreicht.

Da aber auch der Anteil des nicht motorisierten Verkehrs auf mehr als 60 Prozent aller Wege steigen sollte und Minden im Jahr 2015 erst bei 42 Prozent (zu Fuß 13 Prozent, Fahrrad 23 Prozent und ÖPNV 6 Prozent) lag, „gab und gibt es noch viel zu tun“, fasst der Beigeordnete für Städtebau und Feuerschutz, Lars Bursian, zusammen. Die Mobilitätsuntersuchung zeigte jedoch auch, dass 48 Prozent aller Wege bis 2 km und 61 Prozent aller Wege bis 5 km mit dem Kraftfahrzeug zurückgelegt werden und es somit „viel Verlagerungspotential auf der Kurzstrecke“ gibt.

Pressestelle der Stadt Minden, Telefon 0571 89204, pressestelle@minden.de