Stadtverwaltung

Rathaus wieder geöffnet: Es gibt Barrieren und besondere Regelungen


In der vergangenen Woche hatte die Stadtverwaltung Minden angekündigt, dass ab Montag, 16. Mai, die Türen des Rathauskomplexes und der weiteren Dienststellen der Stadtverwaltung wieder geöffnet werden. Die Verwaltung hält dabei grundsätzlich an der seit mehr als zwei Jahren bewährten Regelung fest, dass für Kund*innengespräche und sonstige Anliegen vorher ein Termin in der betreffenden Fachdienststelle zu vereinbaren ist. Dringende Anliegen, für die eine vorherige Terminvereinbarung nicht möglich war, können aber wieder spontan erledigt werden. Die Stadt weist im Zusammenhang mit der Öffnung auf folgende besondere Regelungen und Barrieren hin:

Bauberatung
Die Bauberatung (im Gebäude der Deutschen Bank, Domstraße) bittet trotz Öffnung des Rathauses sich bevorzugt telefonisch unter der Telefonnummer 0571-89 444 zu melden. Bei Bedarf kann ein persönlicher Termin mit den jeweiligen Sachbearbeiter*in vereinbart werden. Hierdurch können die Wartezeiten verkürzt werden. Weiterhin können alle Bürger*innen ihr Anliegen auch per Email an bauberatung@minden.de zuschicken. Es wird gebeten, die Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit der Bauberatung zu beachten.

Öffnungszeiten
Montag: geschlossen
Dienstag: 9 bis 12.30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9 bis 12.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag: geschlossen
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache.

Ordnungsbehörde und Stadtplanung
Für die Büros der Ordnungsbehörde und auch der Stadtplanung im neu bezogenen Gebäudeteil C (Rathaus-Neubau/Deilmann-Bau) müssen Besucher*innen, die spontan ein Anliegen erledigen wollen, wissen, dass die Räumlichkeiten derzeit - wegen der laufenden Baumaßnahme im Rathauskomplex – nicht barrierefrei erreicht werden können. Der Eingang befindet sich gegenüber der ehemaligen Sparkasse. Es gibt hier nur ein Treppenhaus, aber keinen Aufzug. Der Bereich Stadtplanung weist darauf hin, dass öffentliche Auslegungen von Bebauungsplänen usw., die barrierefrei zugänglich sein müssen, künftig im Gebäudeteil Scharn des Rathauses erfolgen sollen. 

Bürgerbüro
Das Bürgerbüro prüft wegen des hohen Besucher*innenaufkommens direkt am Eingang zum Büroraum die  Terminvereinbarungen der Kund*innen und regelt dort eventuelle Notfälle. Für die Terminvereinbarung selbst stehen den Kund*innen verschiedene Wege, zum Beispiel online unter www.minden.de/terminvereinbarung, per E-Mail buergerbuero@minden.de oder per Telefon 0571 89-888, zur Verfügung. Auch werden Besucher*innen mit einem Termin gebeten, möglichst pünktlich zu erscheinen, damit alle Anliegen zügig abgewickelt und damit längere Wartezeiten vermieden werden können.

Bereich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Der Bereich Soziales weist darauf hin, dass wegen des hohen Arbeitsaufkommens außerhalb der Öffnungszeiten keine Vorsprachen in Anliegen zum Asylbewerberleistungsgesetz erfolgen können. Der Bereich ist erreichbar im ehemaligen Gebäude der Sparkasse (Kleiner Domhof 6): montags, dienstags, donnerstags und freitags jeweils von 8 Uhr bis 12.30 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14  bis 18 Uhr.

Weiter Maskenpflicht
Im Rathaus und in allen anderen Dienststellen der Stadtverwaltung (Ausnahmen: in Kitas ist die Maskenpflicht aufgehoben; im Rettungsdienst und auf der Feuerwache gelten eher strengere Regeln) besteht beim Betreten für Bürger*innen weiter die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske.  Im Kund*innenkontakt tragen dann auch die Beschäftigten eine Maske. Bei Begegnungen auf den Fluren und in Wartebereichen sollte zudem mindestens 1,50 Meter Abstand gehalten werden. Eine 3G-Regel gibt es nicht mehr.

Mit der Beibehaltung der Maskenpflicht übt die Stadt Minden damit das in der Coronaschutzverordnung des Landes NRW verankerte Hausrecht aus. Für Gremiensitzungen wie Rat und Ausschüsse gibt es ab Montag, 16. Mai, die Regel, dass das Tragen von Masken weiter dringend empfohlen wird, sich aber jede Person  - wenn die Abstände eingehalten werden, freiwillig entscheiden kann, ob Maske getragen wird oder nicht. Bei Abständen von weniger als 1,50 Meter zwischen den Plätzen der Ausschussmitglieder und Zuschauer*innen besteht in Gremiensitzungen weiter Maskenpflicht.


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