Stadtverwaltung

Preis für ehrenamtliches und freiwilliges Engagement: Stadt Minden nimmt Vorschläge entgegen


Auch im Jahr 2022 vergibt die Stadt Minden den Preis für ehrenamtliches und freiwilliges Engagement. Mit dieser Auszeichnung sollen einzelne Personen, Vereinigungen oder Einrichtungen in Minden, die sich durch besondere ehrenamtliche und freiwillige Leistungen hervorgetan haben, geehrt werden. Erneut hat die Jury die Möglichkeit, eine Institution und eine Einzelperson auszuzeichnen und mit einem Preisgeld von jeweils 500 Euro zu ehren. Vorschläge für die diesjährige Vergabe werden vom 24. September bis zum 31. Oktober 2022 entgegengenommen. Die Entscheidung wird dann im November gefällt.
 
„Der Preis soll Bürgerinnen und Bürger würdigen, die sich oft über einen sehr langen Zeitraum ehrenamtlich engagiert haben und somit eine Vorbildrolle in der Stadt wahrnehmen", so Bürgermeister Michael Jäcke. Für den Preis 2021 waren insgesamt 19 Vorschläge eingegangen. Ausgezeichnet wurden 2021 als Einzelpreisträger der engagierte Bürger und Fotograf Detlef Müller sowie als Gruppe die Projektbeteiligten an der Ausstellung „Mer Ketne“. Corona-bedingt fand die Preisverleihung im kleinen Rahmen statt.
 
Ganz bewusst wird darauf verzichtet zu definieren, welche der vielfältigen Formen persönlichen Einsatzes als „ehrenamtliches und freiwilliges Engagement" verstanden werden. So kann jede*r Bürger*in nach eigenen Vorstellungen und dem persönlichen Ermessen entsprechend Personen oder Institutionen aus Minden, deren Engagement sie für ehrenwert halten, empfehlen. Die Vorschläge sind unter www.minden.de digital einzureichen. Auch eine Einreichung per E-Mail an vera.schmidt@minden.de ist möglich. Über die Preisvergabe wird eine unabhängige Jury aus Vertretern der Fraktionen und einer Mitarbeiterin der Verwaltung entscheiden.

Formal müssen die Vorschläge folgende Kriterien erfüllen: Neben dem Namen, beziehungsweise der Institution und des dazugehörigen Ansprechpartners, sowie der Anschrift und der Telefonnummer des*r Vorgeschlagenen, sollten sie Angaben zur einreichenden Person oder Institution enthalten. Die inhaltliche Erläuterung soll sich auf eine zumindest in Stichworten verfasste Beschreibung und Begründung der Preiswürdigkeit des Vorschlags beschränken. Eigenvorschläge können nicht berücksichtigt werden.

Der Ausschreibungsbereich ist auf das Stadtgebiet Minden begrenzt. 

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