Allgemeine Sicherheit und Ordnung

Einschränkung der Zufahrt zur Fußgängerzone während des Weihnachtsmarktes


Zu folgenden Zeiten ist das Absenken der Poller über das Telefon nicht möglich: montags – mittwochs von 12 Uhr bis 20 Uhr; donnerstags – samstags von 12 Uhr bis 21 Uhr; sonntags von 13 Uhr bis 20 Uhr; Heiligabend von 11 Uhr bis 14 Uhr und am zweiten Weihnachtstag in der Zeit von 13 Uhr bis 20 Uhr. Während dieser Zeiten können dann nur noch Einsatz- und Behördenfahrzeuge zur Erfüllung ihrer Aufgabe in die Fußgängerzone der Stadt Minden einfahren.

Die abendlichen Lieferzeiten ändern sich dahingehend wie folgt: montags – mittwochs von 20 Uhr bis 22 Uhr und donnerstags – samstags von 21 Uhr bis 22 Uhr. Die morgendlichen Lieferzeiten von 6 Uhr – 10.30 Uhr bleiben unverändert. An Sonn- und Feiertagen ist weiterhin kein Lieferverkehr zulässig.

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