Peter Wansing, Betriebsleiter der SBM und Beigeordnete, stellt klar „Wir kümmern uns um die umweltfreundliche Pflege unserer Anlagen. Grünschnitt oder Gartenabfälle aus Privatgärten sind Störstoffe, die sich nur schwer zersetzen und daher nicht in der Landschaft entsorgt werden dürfen.“
Das Abladen von Grünschnitt oder Gartenabfällen in den städtischen Grünflächen oder auch auf den Grünstreifen ist nicht erlaubt. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Christine Krumme, die zuständige Gärtnermeisterin, erklärt die Hintergründe: „Das, was für den Einzelnen vielleicht nicht schlimm ist, ist aus ökologischer Sicht gar nicht gut für unsere Flächen. Dicke Schichten Gartenabfall, wie zum Beispiel Grasschnitt, zersetzen sich nur sehr langsam. Der Boden kann faulen und die natürlichen Zersetzungsprozesse werden empfindlich gestört. Die Folge ist eine Verkrautung des Umfelds.“ Dazu kommt, dass durch diese Überdüngung der Stickstoffgehalt des Bodens verändert wird. In der Folge kommt es zu vermehrter Verbreitung von Brennnesseln und Brombeeren.
Auch Zierpflanzen oder Samen und Reste anderer Pflanzen, die in den Parks abgeladen werden, sind nicht gut. Die Gärtner*innen stoßen immer wieder auf Bambuspflanzen oder Knöterich. Wenn diese Pflanzen nicht rechtzeitig gefunden und entsorgt werden, wachsen sie an und verdrängen als Neophyten und invasive Arten die gewollte Artenvielfalt.
„Damit sich unsere Grünflächen gut entwickeln, bleibt uns leider nichts anderes übrig, als die Gartenabfälle wegzuräumen – auch wenn das nicht unsere Hauptaufgabe ist“, verdeutlicht Christine Krumme. Abschließend daher der Appell von Peter Wansing an alle Mindener*innen: „Bitte entsorgen Sie ihren Grünabfall in der Biotonne oder auf dem Wertstoffhof. Reicht eine Tonne nicht aus, gibt es seit einigen Jahren die Saisonbiotonne, die dazu bestellt werden kann. Oder kompostieren Sie den Grünschnitt gleich im eigenen Garten.“