Es ist wieder soweit: Das Fundbüro der Stadt Minden versteigert – nach einer längeren Pause während der Corona-Pandemie bis 2023 – wieder mehr als 70 Fahrräder und andere Fundgegenstände. Da die Bürgerhalle des Rathauses noch nicht als Raum zur Verfügung steht, findet die Versteigerung erneut extern statt.
Die Fundgegenstände können am Mittwoch, 21. Mai, ab 9 Uhr im Begegnungszentrum Bärenkämpen (Sieben Bauern 20 A, 32425 Minden) öffentlich meistbietend gegen Barzahlung erworben werden. Es stehen 73 Fahrräder und mehrere Kleinteile zur Auktion bereit. Dabei handelt es sich um Gegenstände und Fahrräder, die vom Eigentümer nicht innerhalb von sechs Monaten abgeholt wurden oder die Finderin/der Finder auf sein Recht zum Eigentumserwerb verzichtet hat. Erneut wird die Versteigerung von Hauke Treptow, Leiter des Bürgerbüros, durchgeführt. Die Fahrräder wurden vom Handwerksservice fahrtüchtig gemacht. Dennoch gilt: Gekauft wie gesehen. Die Stadt Minden übernimmt für die versteigerten Fundfahrräder keine Gewähr und schließt jegliche Rücknahme aus. Dieses ist kraft Gesetzes ausgeschlossen.
Es wurde darauf geachtet, dass die Voraussetzungen gem. § 965 ff. BGB erfüllt sind. Dieser Paragraf im Bürgerlichen Gesetzbuch regelt: 1. Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen. 2. Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, muss der Fund nicht angezeigt werden.