Mietspiegel

  • Leistungsbeschreibung

    In zahlreichen Gemeinden in Deutschland können Sie als Mieter*in oder Vermieter*in auf einen qualifizierten Mietspiegel zurückgreifen. Somit können Sie die Höhe einer Wohnungsmiete bzw. die Zulässigkeit einer Erhöhung einschätzen.

    Der qualifizierte Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Vermieter*innen und der Mieter*innen anerkannt.

  • Rechtsgrundlage

  • Frist

    Der qualifizierte Mietspiegel soll im Abstand von 2 Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden (Verbraucher-Preis-Index).

    Alle 4 Jahre muss eine Neuaufstellung des Mietspiegels erfolgen.


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