Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter nach Gewerbeuntersagung - Gestattung

  • Leistungsbeschreibung

    Auf Antrag kann dem/der Gewerbetreibenden im Anschluss an eine Gewerbeuntersagung gestattet werden, den Gewerbebetrieb durch eine/n Stellvertreter*in (§ 45 GewO) fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.

  • Rechtsgrundlage

    § 35 II Gewerbeordnung (GewO)

    § 45 Gewerbeordnung (GewO)

  • Erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Antrag des/der Gewerbetreibenden mit zusätzlicher Unterschrift des/der beabsichtigten Stellvertreter*in


    Einzureichende Unterlagen von dem/der Antragsteller*in und der Stellvertretung:

    • Kopie (Vorder- und Rückseite) des Personalausweises oder des Reisepasses mit einer Meldebescheinigung oder gültiger elektronischer Aufenthaltstitel (bei Nicht-EU-Angehörigen)


    Einzureichende Unterlagen von der Stellvertretung:

    • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Belegart O)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
    • Bescheinigung in Steuersachen der Wohnsitzgemeinde
    • ggf. Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
    • ggf. weitere Unterlagen


    Bei der Beantragung der Stellvertretung durch eine juristische Person (z.B. GmbH, e.V.) werden das Führungszeugnis sowie der Personalausweis von jedem/jeder gesetzlichen Vertreter*in benötigt. Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister, die Bescheinigungen in Steuersachen sowie der Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis werden von jedem/jeder gesetzlichen Vertreter*in und der juristischen Person benötigt.


    Zusätzlich sind bei juristischen Personen die folgenden Unterlagen einzureichen:

    • unbeglaubigter Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug bzw. Gründungsurkunde (bei Unternehmen in Gründung)


  • Voraussetzung

    • Rechtskräftige Gewerbeuntersagung bzw. Gewerbeuntersagung mit Anordnung des Sofortvollzuges
    • Der/die Stellvertreter*in muss die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bieten (u. a. persönliche Zuverlässigkeit)
    • Erfüllung der jeweiligen vorgeschriebenen Voraussetzungen der Tätigkeit
  • Kosten

    Die Gebühr für die Bescheidung des Antrags nach § 35 II GewO liegt zwischen 50 bis 1.000 € (Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW Tarifstelle 10.1.1.11.3) und richtet sich nach dem hierfür anfallenden Verwaltungsaufwand.

  • Frist

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. Die Gestattung muss jedoch vorliegen, bevor die Stellvertretung aufgenommen werden darf. Es empfiehlt sich daher, den erforderlichen Antrag möglichst frühzeitig zu stellen.

  • Bearbeitungsdauer

    In der Regel 6 - 8 Wochen


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