Wohnsitz ummelden

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie innerhalb von Minden umgezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach Einzug bei uns ummelden. Dies können Sie persönlich, oder durch Bevollmächtigung einer anderen Person, oder auch Online erledigen.


    Ablauf Onlineanmeldung:

    Wenn Sie sich Online innerhalb Mindens ummelden möchten, dann funktioniert das wie folgt:

    Sie öffnen über die Verlinkung auf den Onlinedienst und werden dann direkt aufgefordert sich mittels der Ausweisapp in Ihrem BundID Konto anzumelden. Anschließend werden Ihre persönlichen Daten abgefragt. Wenn diese stimmen, können Sie im nächsten Schritt Ihre neue Adresse eingeben. Außerdem machen Sie Angaben zum Wohnungsgeber und Eigentümer der Wohnung und laden die Wohnungsgeberbestätigung hoch. Anschließend überprüfen Sie die Daten nochmal und senden die Daten ab.

    Die Anmeldung wird nun im Bürgerbüro geprüft und, sofern alle Informationen vorliegen, freigegeben. Das wird Ihnen in einer Informationsemail auch mitgeteilt.

    Sobald die Bearbeitung im Bürgerbüro erfolgt ist, erhalten Sie eine weitere E-Mail in der Sie aufgefordert werden die Daten auf dem Chip Ihres Ausweises zu ändern.

    Dafür enthält die E-Mail einen Link über den Sie wieder zum Onlinedienst geleitet werden. Sie melden sich wieder mittels Ausweisapp in Ihrem BundID Konto an und werden anschließend Schritt für Schritt durch den Dienst geführt.

    Direkt im Anschluss erhalten Sie Ihre Meldebestätigung als PDF und können diese runterladen.

    In den folgenden Tagen erhalten Sie dann den Adressaufkleber für Ihren Ausweis und, sofern vorhanden und notwendig, den Ortsaufkleber für Ihren Reisepass.

  • Erforderliche Unterlagen

    Bei persönlicher Vorsprache:

    • alle vorhandenen Ausweispapiere im Original aller Personen, die umgemeldet werden sollen
    • Wohnungsgeberbestätigung

    In der Wohnungsgeber-Bescheinigung ist der tatsächlich vollzogene Einzug zu bestätigen. Im Voraus ausgestellte Bescheinigungen mit einem in der Zukunft liegenden Einzugsdatum können wir daher nicht anerkennen. Ihr*e Vermieter*in ist verpflichtet, Ihnen die Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung auszustellen. Es reicht nicht aus, den Mietvertrag vorzulegen. 

    Bei Ummeldung eines Kindes ggf. zusätzlich:

    • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

    Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen Kinder und Jugendliche von der Person angemeldet werden, in deren Wohnung sie mit einziehen. Für den Umzug Minderjähriger mit nur einem Elternteil ist das Einverständnis des anderen Elternteils erforderlich. Ohne diese Erklärung kann eine Ummeldung des Kindes nur mit Nebenwohnsitz erfolgen. Die Einverständniserklärung entfällt, sofern der mitziehende Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht nachweist.

    Bei Vorsprache durch eine Bevollmächtigte bzw. einen Bevollmächtigten zusätzlich:

    • ausgefüllte Ummeldung mit schriftlicher Vollmacht
    • Ausweisdokument der bzw. des Bevollmächtigten


    Bei Onlineummeldung:

    • Personalausweis mit aktivierter Onlineausweisfunktion
    • die Ausweisapp
    • ein Benutzerkonto bei der BundID
    • die vom Vermieter/Eigentümer ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung
  • Weiterführende Informationen

    Bitte denken Sie daran, die Anschrift auf Ihrem Fahrzeugschein, bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil beim Straßenverkehrsamt ändern zu lassen.


  • Frist

    Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen beim Bürgerbüro erfolgen.

  • Anträge / Formulare