Fischereischeine

  • Leistungsbeschreibung

    Umstellung auf den digitalen Fischereischein 

    Das Land Nordrhein-Westfalen hat zum 1. Juli 2026 den digitalen Fischereischein eingeführt. Bitte beachten Sie für die Stadt Minden folgende Regelungen:

    • Wer die Fischerprüfung erfolgreich ablegt, kann den Antrag vollständig digital stellen.
      Hierfür ist eine Identifizierung mittels BundID (eID-Login) erforderlich.
    • Übergang für Bestandshalter: Personen mit bereits vorhandenen Fischereischeinen alter Art müssen für die erste Umstellung einmalig im Bürgerbüro vorsprechen, um ihre Daten in das neue System zu überführen.
    • Kein allgemeiner Umtauschzwang: Bereits ausgestellte Fischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum Ende ihrer jeweiligen Laufzeit.
    • Wegfall des Jugendfischereischeins: Es wird kein gesonderter Jugendfischereischein mehr ausgestellt.


  • Rechtsgrundlage

    § 31 Abs. 1 Landesfischereigesetz NRW

  • Voraussetzung

    -  Wohnsitz in Minden

    Jugendfischereischein:

    - Mindestalter: 10 Jahre, Höchstalter: 15 Jahre

    - eine Prüfung ist nicht erforderlich

    - Inhaberinnen und Inhaber eines Jugendfischereischeines dürfen nur in Begleitung von Personen angeln, die im Besitz eines Jahres- bzw. eines Fünfjahresfischereischeines sind.


    Jahres- oder Fünfjahresfischereischein:

    - Mindestalter: 14 Jahre

    - erfolgreich abgelegte Fischerprüfung in NRW

  • Kosten

    Verwaltungsleistung                                           Beantragung Online     Beantragung vor Ort

    Fischereischein auf Lebenszeit                               18,00 €                           30,00 €

    Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr                        14,00 €                           22,00 €

    Fischereiabgabe für 5 Kalenderjahre                      42,00 €                           50,00 €

    Ausländerfischereischein
    (Jahresfischereischein inkl. Fischereiabgabe)      20,00 €                           32,00 €

    Beim Landesamt online oder postalisch

    Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit     30,00 €                            30,00 €

  • Verfahrensablauf

    Sie können Ihren Fischereischein direkt hier online beantragen oder auch persönlich im Ordnungsamt der Stadt Minden.

    Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link

  • Weiterführende Informationen

    Welche Dokumente muss ich künftig bei der Fischereiausübung mitführen?
    In Nordrhein-Westfalen sind nach Einführung des neuen Systems folgende Dokumente mitzuführen:

    • Nachweis des Fischereischeins (als Scheckkarte oder in digitaler Form auf dem Smartphone oder als Ausdruck des digitalen Dokuments)
    • Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe (digital oder als Ausdruck)
    • ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis) zur eindeutigen Identifizierung; Jugendliche können ihre Identität auch durch einen Schülerausweis nachweisen
    • ein gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer

    Da der Fischereischein künftig unbefristet ausgestellt wird, enthält er – anders als bislang – nur unveränderliche Merkmale und weder Lichtbild noch Wohnadresse. Zur Identifizierung ist daher ein zusätzlicher Lichtbildausweis erforderlich.

    Kinder und Jugendliche zwischen zehn und einschließlich 15 Jahren können die Fischerei einfach in Begleitung einer Inhaberin bzw. eines Inhabers eines Fischereischeins ausüben.