Fischereischeine
Leistungsbeschreibung
Umstellung auf den digitalen Fischereischein
Das Land Nordrhein-Westfalen hat zum 1. Juli 2026 den digitalen Fischereischein eingeführt. Bitte beachten Sie für die Stadt Minden folgende Regelungen:
- Wer die Fischerprüfung erfolgreich ablegt, kann den Antrag vollständig digital stellen.
Hierfür ist eine Identifizierung mittels BundID (eID-Login) erforderlich. - Übergang für Bestandshalter: Personen mit bereits vorhandenen Fischereischeinen alter Art müssen für die erste Umstellung einmalig im Bürgerbüro vorsprechen, um ihre Daten in das neue System zu überführen.
- Kein allgemeiner Umtauschzwang: Bereits ausgestellte Fischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum Ende ihrer jeweiligen Laufzeit.
- Wegfall des Jugendfischereischeins: Es wird kein gesonderter Jugendfischereischein mehr ausgestellt.
- Wer die Fischerprüfung erfolgreich ablegt, kann den Antrag vollständig digital stellen.
Rechtsgrundlage
§ 31 Abs. 1 Landesfischereigesetz NRW
Voraussetzung
- Wohnsitz in Minden
Jugendfischereischein:
- Mindestalter: 10 Jahre, Höchstalter: 15 Jahre
- eine Prüfung ist nicht erforderlich
- Inhaberinnen und Inhaber eines Jugendfischereischeines dürfen nur in Begleitung von Personen angeln, die im Besitz eines Jahres- bzw. eines Fünfjahresfischereischeines sind.
Jahres- oder Fünfjahresfischereischein:
- Mindestalter: 14 Jahre
- erfolgreich abgelegte Fischerprüfung in NRW
Kosten
Verwaltungsleistung Beantragung Online Beantragung vor Ort
Fischereischein auf Lebenszeit 18,00 € 30,00 €
Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr 14,00 € 22,00 €
Fischereiabgabe für 5 Kalenderjahre 42,00 € 50,00 €
Ausländerfischereischein
(Jahresfischereischein inkl. Fischereiabgabe) 20,00 € 32,00 €Beim Landesamt online oder postalisch
Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit 30,00 € 30,00 €
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen
Welche Dokumente muss ich künftig bei der Fischereiausübung mitführen?
In Nordrhein-Westfalen sind nach Einführung des neuen Systems folgende Dokumente mitzuführen:- Nachweis des Fischereischeins (als Scheckkarte oder in digitaler Form auf dem Smartphone oder als Ausdruck des digitalen Dokuments)
- Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe (digital oder als Ausdruck)
- ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis) zur eindeutigen Identifizierung; Jugendliche können ihre Identität auch durch einen Schülerausweis nachweisen
- ein gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer
Da der Fischereischein künftig unbefristet ausgestellt wird, enthält er – anders als bislang – nur unveränderliche Merkmale und weder Lichtbild noch Wohnadresse. Zur Identifizierung ist daher ein zusätzlicher Lichtbildausweis erforderlich.
Kinder und Jugendliche zwischen zehn und einschließlich 15 Jahren können die Fischerei einfach in Begleitung einer Inhaberin bzw. eines Inhabers eines Fischereischeins ausüben.