Grundstücksteilungsgenehmigung
Beschreibung
Die Grundstücksteilungsgenehmigung wird in der Bundesrepublik Deutschland vom jeweiligen Grundbuchamt gewährt. Ihr muss die Erklärung des jeweiligen Grundbucheigentümers vorausgehen, dass ein Grundstücksteil im Grundbuch abgeschrieben werden soll, um es als selbständiges Grundstück oder zusammen mit anderen Grundstücken neu im Grundbuch einzutragen. Voraussetzung für die Genehmigung ist, dass durch die Teilung keine baurechtswidrigen Zustände entstehen. Hierfür liegt die Verantwortung beim Bauherrn bzw. Grundstückseigentümer. Das Vermessungsamt muss die Teilung vorbereiten.