Denkmalverzeichnis/-liste

Beschreibung

Da der Denkmalschutz in Deutschland unter die Kulturhoheit der Bundesländer fällt, erlässt jedes Land ein eigenes Denkmalschutzgesetz und führt eine Denkmalliste. Durch Eigentümer oder von Amts wegen kann eine Eintragung darin beantragt werden. Zuständig für die Bearbeitung und Eintragung ist die untere Denkmalbehörde. Die Denkmalliste ist öffentlich, wobei in manchen Bundesländern ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden muss.