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Luftbild rechtes Weserufer

Entwicklung Rechtes Weserufer

Zukunft Rechtes Weserufer 

Rechtes Weserufer - urbane Zukunft gestalten


Hintergrund zur Entwicklung des rechten Weserufers

Das rechte Weserufer ist ein ganz besonderes Viertel: es liegt zwischen dem Mittellandkanal, Bahnhof und Kanzlers Weide. Augenfällig sind die drei alten Festungsanlagen – Fort A, B und C – die auf dem Gelände zu finden sind. Das Fort A wird im Sommer von der Tucholsky Bühne als Veranstaltungsort genutzt. Zwischen diesen Punkten finden sich viele Brachflächen und alte Industrieflächen. Nur selten gibt es in der Nähe von Innenstädten ein so großes Gebiet mit so viel Freiraum und Gestaltungsmöglichkeiten.

Deswegen hat die Stadt Minden beschlossen, für das Gebiet ein „Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept“ (ISEK) zu erarbeiten. Kurz gesagt heißt das, dass anhand konkreter Maßnahmen aus verschiedenen Bereichen die Entwicklung des Quartiers positiv beeinflusst werden soll. Dabei müssen die Planenden auf verschiedene Vorgaben Rücksicht nehmen: Viele der historischen Gebäude stehen unter Denkmalschutz und müssen erhalten werden, auch wenn sie auf andere Art genutzt werden als bisher. Das Areal soll gute Wohnbedingungen bieten, aber auch als Ausflugsziel interessant bleiben. Natur- und Hochwasserschutz spielen eine wichtige Rolle, genau wie der Wunsch, die einzigartige urbane Atmosphäre zu stärken. Das Konzept wurde im Jahr 2019 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

In den letzten zwei Jahren wurde das Konzept von der Stadtverwaltung noch einmal überprüft und inhaltlich angepasst. Dies hat verschiedene Hintergründe.  So sollte zum Beispiel das Bahnhofsgebäude und der Bahnhofsvorplatz von der Stadt erworben und aufgewertet werden. Es gab bereits Kaufvertragsverhandlungen mit der Deutschen Bahn als Eigentümerin, die jedoch im Jahr 2022 zurückgezogen wurden. Hintergrund ist, dass die Deutsche Bahn nun zukünftig selber ihre Liegenschaften sanieren möchte. Eine weitere zentrale Maßnahme, die nicht mehr zur Ausführung kommt, ist die Multifunktionshalle. Diese sollte auf dem Standort des ehemaligen Güterbahnhofs gebaut werden. Im Jahr 2023 hat sich zudem abgezeichnet, dass sich die finanzielle Situation der Stadt Minden verschlechtern wird, so dass auch in diesem Zusammenhang einzelne Maßnahmen aus dem Konzept zurückgestellt wurden. 

Die zukünftigen Entwicklungsschwerpunkte werden daher in drei zentralen Bereichen liegen:

  • ehemaliger Güterbahnhof

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    Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Minden hat im September 2022 beschlossen, das Projekt „Multifunktionshalle“ auf den Flächen des ehemaligen Güterbahnhofes und des ehemaligen Gaswerkes nicht weiter zu verfolgen. Die Multifunktionshalle war eines der Leuchtturmprojekte aus dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) Rechtes Weserufer. Die zentrale Lage des Areals zwischen Bahnhof und Friedrich-Wilhelm-Straße ist außerdem in räumlicher Hinsicht von wichtiger Bedeutung für die weitere Entwicklung des Quartiers. 

    Die Stadt Minden beabsichtigt nunmehr die Entwicklung von qualitativ hochwertigen Gewerbeflächen auf dem Areal des ehemaligen Güterbahnhofes und des ehemaligen Gaswerkes. Als Vorbereitung für die Bauleitplanung wurde im Jahr 2023 ein städtebaulicher Rahmenplan  für ein Gewerbequartier erarbeitet, der sich mit der äußeren und inneren Erschließung, den Frei- und Aufenthaltsflächen, den Wegebeziehungen zu den angrenzenden Flächen sowie den Bauflächen mitsamt des Stellplatzbedarfes und dem Denkmalschutz auseinandersetzt.

    Städtebaulicher Rahmenplan "ehemaliger Güterbanhhof" (© HPP Architekten, Düsseldorf)

    Auf dieser Grundlage wurde im Anschluss am 26.04.2023 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen der Aufstellungsbeschluss für der Bebauungsplan Nr. 948 „Gewerbequartier am ehem. Güterbahnhof“ gefasst. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines hochwertigen Gewerbequartiers geschaffen werden. In dem geplanten Gewerbequartier soll eine vielfältige Nutzungsmischung durch Gewerbebetriebe mit eingeschränktem Störpotenzial, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungseinrichtungen, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke sowie Vergnügungsstätten entwickelt werden. Das Planaufstellungsverfahren für den Bebauungsplan befindet sich derzeit noch am Verfahrensanfang. Bürger*innen haben somit die Möglichkeit zu gegebener Zeit im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) am Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan mitzuwirken. 

    Momentan wird im Rahmen einer Machbarkeitsstudie untersucht, wie die Erschließung des ehemaligen Güterbahnhofes und des ehemaligen Gaswerkes am besten gelingen kann. Hierzu werden die Themenfelder Mobilitätskonzept und Verkehrsanlagen, Freianlagen nach dem Schwammstadtprinzip, Kanalisation, Parkhaus sowie Brückenneubau zum Bahnhof näher beleuchtet. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden u .a. in die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes einfließen. 

    Bei dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofes und des ehemaligen Gaswerkes handelt es sich aufgrund ihrer Historie um Altstandorte. Die Stadt Minden wird im Rahmen der erforderlichen Altlastensanierung vom Verein für Altlastensanierung und Flächenrecycling (AAV) organisatorisch und finanziell begleitet. Die Altlastensanierung besteht aus der Sanierungsuntersuchung, der Sanierungsplanung und der sich anschließenden Sanierungsmaßnahme. Die im Rahmen der Altlastensanierung gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse werden in die Machbarkeitsstudie zur Erschließung und in die Bauleitplanung einfließen.




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