Wegen der Veranstaltung Mindener Mittsommer 2025 kommt es zu Einschränkungen beim Befahren der Innenstadt. Am 20. und 21. Juni ist die Innenstadt wie folgt nur eingeschränkt oder gar nicht befahrbar: Die abendliche Lieferzeit entfällt an beiden Tagen von 18.30 Uhr bis 22 Uhr aufgrund von Veranstaltungsschutzmaßnahmen. In der Zeit von 17 Uhr bis 2 Uhr ist das Befahren der Fußgängerzone auch mit Ausnahmegenehmigung nicht möglich, da die Polleranlage in diesem Zeitraum nur für Einsatzfahrzeuge abgesenkt werden kann und die Telefonverbindung zur Freischaltung deaktiviert ist.
Zusätzlich gilt am 22. Juni wegen des Buttjermarktes 2.0 eine weitere Einschränkung: Zwischen 11.30 Uhr und 18.30 Uhr ist das Befahren der Fußgängerzone auch mit Ausnahmegenehmigung nicht möglich.