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Einschränkungen in der Mindener Innenstadt


Aufgrund von zwei Veranstaltungen in der Mindener Innenstadt kommt es zu Einschränkungen. Es findet „MinDin Mundus“ mit einem verkaufsoffenem Sonntag statt. Aus dem Grund ist am 1. und 2. Juni die Innenstadt zu folgenden Zeiten nicht bzw. eingeschränkt befahrbar sein: die Abendliche Lieferzeit am 1. Juni in der Zeit von 18.30 Uhr bis 22 Uhr entfällt aufgrund des Veranstaltungsschutzes. Außerdem ist am 1. Juni von 11 Uhr bis 1 Uhr ist ein befahren der Fußgängerzone mit Ausnahmegenehmigung nicht möglich, da die Polleranlage in dem Zeitraum nur für Einsatzfahrzeuge absenkbar und die Telefonie ausgeschaltet ist – das gilt auch am 2. Juni in der Zeit von 11 Uhr bis 18 Uhr.

Darüber hinaus ist aufgrund des Weinfestest Minden der Kleine Domhof in der Zeit vom 5. Juni 13 Uhr bis 9. Juni 12 Uhr nicht befahrbar. Die Polleranlage des Kleinen Domhof bleibt in der ganzen Zeit geschlossen. Eine Befahrbarkeit ist nur für Einsatzfahrzeuge gewährleistet.

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