Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO für Bauarbeiten, Umzüge oder Anlieferungen

  • Leistungsbeschreibung

    Sie können Ihren Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bei der Stadt Minden per Online-Antrag stellen. Den Online-Antrag finden Sie in der rechten Spalte unter „Ihr Anliegen direkt online starten > Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 StVO“.


    Häufig ist es im Zusammenhang mit Baumaßnahmen oder auch größeren Anlieferungen nötig, dass in Halte- oder Parkverbotszonen über längere Zeit die Fahrzeuge der Handwerker oder auch Anlieferer abgestellt werden müssen. Wir erteilen die dafür notwendigen Ausnahmegenehmigungen, wenn ein besonders dringender Fall vorliegt und keine anderen Möglichkeiten genutzt werden können.
     Auch für Umzüge kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

  • Rechtsgrundlage