Denkmalrechtliche Genehmigung
Beschreibung
Personen, die an einem Kulturdenkmal Maßnahmen vornehmen möchten, die in die Bausubstanz eingreifen oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen, brauchen eine Genehmigung von der Denkmalschutzbehörde. Diese muss schriftlich beantragt werden und gilt unabhängig davon, ob auch eine Baugenehmigung benötigt wird.