Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
Leistungsbeschreibung
Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs oder eines Pflegedienstunternehmens können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.
Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.
Spezielle Hinweise für Stadt MindenRechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für Stadt MindenSie müssen die Handwerkskarte oder Ihre Gewerbeanmeldung vorlegen.
Voraussetzung
Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für Stadt MindenDie Ausnahmegenehmigung kostet für 12 Monate 120,00 EUR.