Pressestelle

Haushalt der Stadt Minden nur mit Griff in die Rücklage ausgeglichen


Es ist ein Haushaltsplanentwurf „mit historischen Dimensionen, der hier vor uns liegt und dem ein langes, internes Ringen über Sparmaßnahmen vorausging“. Mit diesen nachdenklichen Worten eröffnete Bürgermeister Michael Jäcke den Tagesordnungspunkt 5 der Ratssitzung am 21. März. Historisch sei dieser Haushalt für das Jahr 2024, weil die Stadt Minden vor einem nie dagewesenen Defizit bereits in einer frühen Phase der Aufstellung stand. Rund 56 Millionen Euro pro Jahr fehlten im Herbst 2023 für 2024 und die drei folgenden Jahre. Diese Summe konnte durch Spar- und Konsolidierungsmaßnahmen auf rund 30 Millionen reduziert werden. Der Mindener Haushalt hat im Entwurf ein Volumen von knapp 300 Millionen Euro auf der Einnahmen- und knapp 330 Millionen Euro auf der Ausgabenseite.

„Dramatisch“ schätzt der Beigeordnete für Finanzen und Gebäudewirtschaft, Stadtkämmerer Norbert Kresse, die Situation ein, in der sich nicht nur Minden befinde. „Wir müssen nicht davon ausgehen, dass das Land uns dieses Mal mit Programmen finanziell hilft. Das müssen wir alleine schaffen“, schilderte Kresse in seiner Rede zur Einbringung des Haushalts eindrücklich. Minden befinde sich noch in einer „relativ glücklichen Situation“, weil die Stadt aus vergangenen guten Jahren über eine Ausgleichsrücklage in Höhe von 114,2 Millionen Euro verfüge Diese sei aber nach derzeitigen Planungen und unter Berücksichtigung der Maßnahmen im Haushaltssicherungskonzept (HSK) sowie einer unter anderem vorgeschlagenen Erhöhung der Grundsteuer-Hebesätze nach vier Jahren verbraucht.

Ohne Steuererhöhungen – die Verwaltung hat diese neben der Grundsteuer auch bei der Hunde- und der Vergnügungssteuer vorgeschlagen – reiche die Ausgleichsrücklage nicht für einen fiktiven Ausgleich bis Ende 2027, was sie müsse, um nicht in eine pflichtige Haushaltssicherung „mit allen Nachteilen“ zu rutschen, machte der Stadtkämmerer vor dem Rat deutlich. Bürgermeister Michael Jäcke stellte heraus, dass der Rat sich „in weiser Voraussicht“ bereits 2023 entschieden habe, dass die Stadt in eine freiwillige Haushaltssicherung gehen will. Zu diesem Zeitpunkt zeichnete sich bereits ab, dass es weitere Belastungen für die Städte und Gemeinden im Kreis unter anderem durch eingebrochene Gewerbesteuereinnahmen (-16 Millionen Euro im Vergleich zur Planung aus 2023), die defizitären Mühlenkreiskliniken (MKK), durch eine angehobene Kreisumlage und zweistellige Tariferhöhungen gab und weiter gibt.

Der Haushalt wurde recht spät eingebracht, weil sich die Rahmenbedingungen während des Aufstellungsprozesses geändert haben (Stichwort: Gewerbesteuer), so Jäcke. Er strich heraus, dass die Umstände vor der Einbringung eines Haushalts noch nie so schwierig waren. „Wir sind mit einem Defizit von durchschnittlich 56 Millionen Euro pro Jahr bis Ende 2027 im Herbst 2023 in die verwaltungsinternen Beratungen gestartet – eine sehr schwierige Ausgangslage.“ In mehreren Phasen - mit zuletzt deutlich erhöhten Sparvorgaben - hätten sich alle Dienststellen beteiligt und ihre Beiträge für eine Konsolidierung geleistet. Ganze 25,7 Millionen Euro für 2024 – außerhalb der vorgesehenen Steuererhöhung - seien dabei zusammengekommen, die das ursprüngliche Defizit entsprechend verringerten. Jäcke sprach seinen Vorstandskolleg*innen, den Bereichsleitungen und allen weiteren beteiligten Mitarbeiter*innen für diese Konsolidierungsbeiträge seinen Dank aus

Die Sparvorgaben an die Dienststellen seien mit Blick auf die 2023 verabschiedete Stadtstrategie gesetzt und entsprechend priorisiert worden. Jäcke und auch Kresse betonten, dass unter dem jetzigen Sparzwang keine geschaffenen Strukturen zerschlagen und wichtige Projekte gefährdet werden sollen. „Wir wollen weiter handlungsfähig bleiben und investieren - in unsere Bildungslandschaft und in die Infrastruktur, in Wirtschaftsförderung und in Stadtentwicklungsprojekte - zum Beispiel in das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs und in die Umgestaltung der Weserpromenade.

140 Haushaltssicherungsmaßnahmen stehen im Konzept für das Jahr 2024 und die folgenden Jahre. Diese Maßnahmen - inklusive Steuererhöhungen - brächten eine Verbesserung von allein 7,3 Millionen Euro pro Jahr, so dass am Ende für 2024 laut Planung 28,5 Millionen Euro aus der Rücklage 2024 genommen werden müssen. Neben Einsparungen in allen Bereichen, Steuererhöhungen und Standardabsenkungen seien auch Mehreinnahmen bei Gebühren und Eintritten in dem „Paket“ enthalten. „Das werden auch die Bürger*innen spüren“, kündigte Bürgermeister an. Es sei kein Trost, aber Minden stünde - auch im Kreis - nicht allein vor einer so schwierigen Situation.

Neben fehlenden Einnahmen, einer gestiegenen Kreisumlage und den deutlich höheren Personalausgaben drückt die Stadt in den kommenden Jahren auch das Ausbuchen einer Bilanzposition aus dem Corona- und dem Ukraine-Isolationsgesetz. Beide Möglichkeiten halfen den Kommunen in den vergangenen Jahren die Haushalte auszugleichen, weil entsprechende Defizite der Ausgaben für die Corona-Pandemie und die Belastungen, die in Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg seit Februar 2022 standen, isoliert werden konnten. Auch aktuell habe die Landesregierung keine Unterstützung für „die gebeutelten Kommunen, die am Ende der Finanzkette stehen“ angekündigt, sondern es werden lediglich „buchhalterische Lösungen“ präsentiert, kritisierte der Stadtkämmerer.

Steuererhöhungen sind immer unbeliebt und waren daher auch Gegenstand einer kurzen Diskussion in der jüngsten Ratssitzung. Kresse verteidigte die geplante Erhöhung der Grundsteuer B, zu der die Stadt Minden nach einer Vorgabe des Gemeindefinanzierungsgesetzes ohnehin verpflichtet sei – zumindest bis auf den durchschnittlichen fiktiven Hebesatz in Höhe von 501 Prozent in NRW. Der jetzt vorgelegte Entwurf sieht eine Erhöhung rückwirkend für das Jahr 2024 auf 560 Prozent und in 2026 eine weitere Erhöhung auf 670 Prozent vor. 2025 sei außen vor gelassen worden, weil hier die Grundsteuer-Reform umgesetzt werden muss.

Die Erhöhung der Grundsteuer B würde nach einer Musterberechnung der Kämmerei für die/den Eigentümer*in eines alleinstehenden Einfamilienhauses bedeuten, dass sie/er mit einer steigenden Grundsteuer von jetzt 601 Euro auf 732 Euro (rückwirkend in 2024) und auf 875 Euro (ab dem 1.1.2026) pro Jahr rechnen müsste. Das wären pro Jahr 131 bzw. 274 Euro mehr. Für die/den Eigentümer*in eines älteren Mehrfamilienhauses sieht die Rechnung wie folgt aus: 431 Euro pro Jahr jetzt, ab 2024 rückwirkend 525 Euro und ab 2026 628 Euro. Für neueres Mehrfamilienhaus wären ab 2024 1.371 Euro (jetzt 1.126 Euro) und ab 2026 1.640 Euro zu zahlen. Grundsteuerpflichtig sind die Eigentümer*innen, die aber diesen Betrag bei vermieteten Wohnungen auf die Nebenkosten umlegen können. 

Den 594 Seiten starken Haushaltsplan-Entwurf werden nach den Osterferien nun die Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder mit ihren Wählergemeinschaften beraten. Der Zeitplan sieht vor, dass der Beschluss am 27. Mai 2024 im Rat erfolgen soll. Geplante Investitionen für neue Maßnahmen können erst erfolgen, wenn der Haushalt – nach der Anzeige gegenüber der Aufsicht des Kreises und öffentlicher Bekanntgabe – rechtskräftig ist.

Bürgermeister Michael Jäcke wünschte sich für die folgenden Beratungen und den Beschluss eine breite Unterstützung aus der Politik: „Ich hoffe sehr, dass Sie unsere Vorschläge – wenn vielleicht auch schweren Herzens mittragen – und zum Wohle der Stadt Minden beraten und entscheiden. Denn nur gemeinsam können wir diese schwierige Lage meistern und überstehen.“

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