Änderung der Coronaeinreiseverordnung


Die Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO) wurde neugefasst. Sie ist ab dem 10. Mai 2020 gültig. Darin neu ist, dass Ein- und Rückreisende aus dem Ausland sich jetzt nicht mehr in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben, wenn sie Verwandte ersten Grades (eigene Kinder und eigene Eltern) oder zweiten Grades (eigene Geschwister, Großeltern und Enkelkinder) besuchen. Bisher galten Ausnahmen nur dann, wenn es um Sorgerechtsbesuche oder Besuche von Lebenspartnern ging.