Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus in Bezug auf Ein- und Rückreisende


In einer gemeinsamen Abstimmung haben sich Bund und Länder darauf verständigt, die Einreise für Personen, die aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland nach Nordrhein-Westfalen einreisen, zu erleichtern. Nordrhein-Westfalen hat diese Verständigung umgehend mit der Aktualisierung der Coronaeinreiseverordnung umgesetzt. Die neue Verordnung gilt ab dem 15. Mai und tritt mit Ablauf des 25. Mai außer Kraft.

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