Weihnachtsmarkt ab 23. November - 2G-Nachweis muss erbracht werden


Der Mindener Weihnachtsmarkt kann vorerst unter bestimmten Voraussetzungen stattfinden. Die Rahmenbedingungen stellten jetzt  Bürgermeister Michael Jäcke, der Erste Beigeordnete der Stadt Minden, Peter Kienzle, Dr. Jörg-Friedrich Sander (Geschäftsführer Minden Marketing GmbH) und Udo Osthold vom Schaustellerverein Minden-Lübbecke in einer Pressekonferenz im Rathaus vor. 

Der Markt beginnt am morgigen Dienstag, 23. November, in der Fußgängerzone.  Die Buden und Fahrgeschäfte öffnen um 11 Uhr.  Die Weihnachtsbeleuchtung wird mit Einbruch der Dunkelheit am 23. November eingeschaltet und erleuchtet die Innenstadt bis zum 30. Dezember.

Für den Besuch des Mindener Weihnachtsmarktes (nicht der Innenstadt! - Passanten brauchen diesen Nachweis für den Einzelhandel nicht) ist ein 2G-Status gefordert.  Nur wer nachgewiesen hat, dass sie/er geimpft oder genesen ist und den Ausweis vorgezeigt hat, erhält an einer der zahlreichen Ausgabestellen ein Bändchen um das Handgelenk. "Die Farbe wechselt täglich", erläuterte Dr.  Jörg-Friedrich Sander. Das Band wird vor der Bestellung oder beim Einkauf an allen Buden kontrolliert. Zudem gibt es Stichprobenkontrollen - durch den beauftragten Sicherheitsdienst, von der städtischen Ordnungsbehöde und auch von der Polizei. Unbedingt sollten die Abstände eingehalten werden,  rät Erster Beigeordneter Peter Kienzle.

"Wir wollten es den Mindener*innen, Gästen und auch den Schaustellern möglich machen, dass der Markt stattfinden kann", so Bürgermeister Jäcke. Das funktioniere aber eben nur unter bestimmten Bedingungen.  So gibt es keine offizielle Eröffnung, kein Bühnenprogramm auf der Martinitreppe und auch kein Begleitprogramm, um Menschenansammlungen zu vermeiden, führte Dr. Jörg-Friedrich Sander aus.  Gegebenenfalls werden zur Unterhaltung mobile Walk-Acts eingesetzt - allerdings nur, wenn es die Rahmenbedingungen erlauben. Die Akteure würden entsprechend unterwiesen. Zum Konzept gehört auch, dass die Buden auf dem Markt und am Scharn "luftiger" als 2019 aufgebaut wurden. Es ist in diesem Jahr auch auf die begehbare Riesentanne und weiteres großes Grün verzichtet worden, um mehr Fläche für Besucher*innen zu haben.

Am Freitag, 19. November, hatte es, wie Bürgermeister Jäcke berichtete, ein vorbereitendes Gespräch zwischen den Beteiligten gegeben, in dem verschiedene Szenarien erörtert wurden. Das Kreis-Gesundheitsamt gab am Montag, 22. November, morgens "grünes Licht" für das eingereichte Hygienekonzept. Danach muss - bezogen auf die jüngsten Ankündigungen von NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst - für den Besuch ein 2G-Nachweis erbracht werden.  Die neue Coronaschutzverodnung gilt ab Donnerstag, 25. November, 0 Uhr. Noch liegt diese nicht vor. 

Nur vollständig geimpfte oder genesene Personen bekommen ein Bändchen
Nur vollständig geimpfte oder genesene Personen dürfen die Angebote auf dem Weihnachtsmarkt nutzen. "Ein gültiger Schnell- oder PCR-Test reicht also nicht für den Besuch aus", macht Erster Beigeordneter Kienzle deutlich. Alle Beteiligten seien sich einig gewesen, dass das Ziel, den Markt zu öffnen, nur in einer gemeinsamen Kraftanstrengung und der gemeinsamen Übernahme von Verantwortung erreicht werden kann", fasste Bürgermeister Jäcke zusammen. Und weiter:  „Wir wollen keine Risiken eingehen, aber wenn irgendwie möglich, den für unsere Innenstadt so wichtigen Weihnachtsmarkt an den Start bringen. Diese schwierige Mission ist nur im Schulterschluss umsetzbar.“

Auch behalten sich die Veranstalter gegenüber den Standbetreibern vor, den Weihnachtsmarkt möglicherweise an solchen Tagen oder Zeitfenstern geschlossen zu halten, an denen anhand der Erfahrungen der Vorjahre mit einem stark überdurchschnittlichen Besucheraufkommen zu rechnen ist. So soll temporär eine aus pandemischen Gründen nicht verantwortbare Überfüllung der Innenstadt vermieden werden, erläutert Dr. Sander.

Einhaltung der zu erwartenden 2G-Auflagen
Der für NRW angekündigten Einführung der 2G-Regelung auf Weihnachtsmärkten soll schon jetzt soweit möglich Rechnung getragen werden. Zentraler Baustein des Mindener Konzepts sei deshalb der Nachweis des 2G-Status der Gäste über Bändchen. Alle Stände und Geschäfte auf dem Weihnachtsmarkt sind dazu verpflichtet, bei der Herausgabe ihrer Artikel,die Einhaltung der 2G-Regelung zu kontrollieren. An Gäste, die kein Bändchen am Handgelenk haben, dürfen keine Artikel ausgehändigt werden. Gleiches gilt für die Nutzung anderer Angebote des Weihnachtsmarktes, wie zum Beispiel Karussells.

Zahlreiche Ausgabestellen in der Innenstadt
Die Bänder können die Gäste zu den Öffnungszeiten gegen Vorlage ihres 2G-Nachweises an ca. 16 Ausgabestellen erhalten. Dazu gehören neben zahlreichen Ständen auf dem Weihnachtsmarkt, die besonders gekennzeichnet sind, Express-Ticket-Service an der Obermarktstraße, das Kaufhaus Hagemeyer am Scharn,  das Tabakdepot Uphoff am Markt sowie die Tourist Information der Minden Marketing (Domstraße 2).  Durch die Vielzahl der Ausgabestellen und deren breite Verteilung in der Innenstadt soll einer Schlangen-Bildung und großen Menschenansammlungen vorgebeugt werden, so Sander.

„Auch wenn es für uns Schausteller eine enorme Kraftanstrengung bedeutet, wollen wir als Schausteller diesen unverzichtbaren Beitrag als Grundlage für die verantwortbare Durchführbarkeit des Mindener Weihnachtsmarktes leisten. Wir geben alles, damit diese Kontrollfunktion auch im laufenden Betrieb des Weihnachtsmarktes gewährleistet wird“, so Udo Osthold, stellvertretender Vorsitzender des Schaustellervereins Minden-Lübbecke e.V.

Jäcke und Sander danken den beteiligten Schaustellerbetrieben für ihr Engagement, das unverzichtbarer Teil der angestrebten Lösung sei. Dabei müsse allen Beteiligten aber auch klar sein, dass bei einer Veränderung der pandemischen Lage erforderliche Maßnahmen sofort umgesetzt werden müssen. Gegebenenfalls bedeute dieses auch eine (temporäre) Schließung des Weihnachtsmarktes.

Gästeinformationen auf dem Weihnachtsmarkt
Um eine möglichst flächendeckende Aufklärung der Gäste über die geltenden Regelungen zu gewährleisten, setzen die Stadt Minden und die Minden Marketing GmbH auf verschiedene Informationskanäle. So werden an allen größeren Zugängen zum Mindener Weihnachtsmarkt (analog zu den Terrorabsicherungen) Hinweistafeln aufgestellt, die die Gäste auf die 2G-Regelung sowie die allgemeinen Verhaltensregeln hinweisen. Hinweise zur 2G-Regelung werden auch an jedem Weihnachtsmarktstand entsprechend sichtbar ausgehängt. Desweiteren werden über die Website der Minden Marketing, die Social-Media-Kanäle und die Presse weitere aktuelle Informationen an die Gäste weitergegeben, um auch auf Änderungen flexibel reagieren zu können.

„Min + din“ – Weihnachtliche Stadtführungen
Zum festlichen Angebot in der Innenstadt bietet die Minden Marketing GmbH Stadtführungen durch das weihnachtliche Minden an. Umrahmt vom Gründungszitat „min + din“ an den illuminierten Stadteingängen berichten die Gästeführer aus der lebendigen Stadtgeschichte und lassen die Führung im Turm der St. Martinikirche ausklingen, in der der Türmer die Gäste mit Dudelsackmusik empfängt.

Weitere Informationen zum Mindener Weihnachtsmarkt gibt es bei der Minden Marketing GmbH, Domstraße 2, 32423 Minden, Telefon: (05 71) 829 06 59, E-Mail: info@mindenmarketing.de, online unter www.minden-erleben.de, auf der Facebook-Seite www.facebook.de/mindenerleben und in der Minden-APP.

Pressestelle der Stadt Minden, Telefon 0571 89204, pressestelle@minden.de