Wahlhelferanmeldung und -verpflichtung

Beschreibung

Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen. Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden. Wahlhelfer können sich auch selber anmelden.


Zuständige Abteilungen