Detaillierte Planungen für das „Rampenloch“ vorgelegt
In seiner ersten Sitzung des neuen Jahres hat sich der Ausschuss
für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr auch mit dem
Interessenbekundungsverfahren für das Areal „Rampenloch“ in der Oberen Altstadt
befasst. Die Ausschussmitglieder folgten nach kurzer Aussprache dem Vorschlag
der Verwaltung mit großer Mehrheit, dem Büro Bautec Minden GmbH & Co. den
Zuschlag dafür zu geben, die Planungen für einen Erwerb des Grundstücks weiter
voranzutreiben. Dafür hat Bautec nun zwölf Monate Zeit.
Die Ausschussmitglieder sprachen unter anderem die Stellplatzlösungen und die
Barrierefreiheit in dem künftigen Quartier an. Die Straße Rampenloch mit ihrem
Kopfsteinpflaster sowie ein Haus stehen unter Denkmalschutz. Es müssten
möglichst barrierearme Zugänge zu den Häusern geschaffen werden, so der Wunsch
einiger Ausschussmitglieder. Insgesamt wurde begrüßt, dass das
Altstadt-Quartier insgesamt entwickelt wird. Dafür habe die Stadt Geld in die
Hand genommen, um die Grundstücke dort komplett zu erwerben und die
Voraussetzung damit überhaupt für eine Aufwertung und „Wohnen in der
Innenstadt“ geschaffen.
Nach dem Ende der zweiten Phase des insgesamt dreistufigen Verfahrens waren
noch zwei Konzepte von Mindener Architekturbüros im Rennen. Diese sind vom
Bereich Stadtplanung nach den vorgegebenen Kriterien bewertet worden. „Beide
Konzeptplanungen liegen in der Beurteilung der Verwaltung nicht weit
voneinander entfernt, zeigen jedoch verschiedene Ansätze mögliche bauliche
Richtungen zur Entwicklung des Rampenloches auf“, heißt es in der Begründung
zur Bewertung.
Das Konzept des Büros „Parallel“ setze auf weitgehenden Neubau, was im Sinne
einer Erneuerung des Wohnungsmarktes prinzipiell eher zu begrüßen wäre, so die
Stadtplanung. Die geplanten Mietneubauwohnungen seien mit einer konkreten
realistischen Mietpreiskalkulation hinterlegt worden. Bei einem Neubau sei in
aller Regel von einem höheren bautechnischen Standard (z.B. Wärmeschutz;
Schallschutz,) auszugehen, als bei einer Erneuerung eines
Altbaubestandes.
Das Konzept von „Bautec“ punkte hingegen mit dem
weitgehendem Erhalt des äußeren Fassadenbildes des Rampenloches durch einen
relativ hohen Anteil der Bestandserneuerung und einer deutlich stärkeren
Berücksichtigung der örtlichen Gestaltungssatzsatzung. Die vorhandenen Gebäude sollen
weitgehend erhalten und saniert aber auch und durch ein Gebäude am Königswall
und einen größeren Ersatzbau im Rampenloch ergänzt werden. Der Schwerpunkt
liegt – wie bei „Parallel“ – auf dem Wohnen. Das Konzept sieht auch ein
Gemeinschaftshaus (Rampenloch 9) mit angedachter Wegeverbindung zur
Greisenbruchstraße vor.
Die gebotenen Kaufpreise für das/die Grundstück/e
liegen im vergleichbarem Rahmen bei Betrachtung der Bodenrichtwerte von 150
Euro/qm für Grundstücke in diesem Bereich der oberen Altstadt. Bautec hat
200.000 Euro und Parallel 177.000 Euro geboten. Erforderliche Ablösesummen für
Stellplatzablösungen - laut Satzung der Stadt Minden - kämen jeweils hinzu.
„Da es, insbesondere im Bereich der Abrisskosten für Bestandsgebäude, noch einige Unsicherheiten gibt, wurde der gebotene Unterschied bei den jeweiligen Konzepten als gleichrangig bewertet“, erläutert Ernst Meistrell aus dem Bereich Stadtplanung, der fachlich als Diplom-Ingenieur und Architekt Ansprechpartner für das Verfahren ist. Der genannte Erwerbspreis für die Grundstücke war in diesem Schritt allerdings nur als Kalkulationspreis zur Plausibilitätsprüfung des Gesamtkonzeptes gefordert. Ein verbindliches Angebot ist erst im letzten Verfahrensschritt gefragt.
Bei den errechneten Wohnflächen liegt die Fa. Bautec bei etwas
über 1100 m², Büro Parallel rechnet mit etwas unter 1000 m². Die geplanten
Wohnungsgrößen unterscheiden sich nicht wesentlich. Beide liegen im Bereich der
Zielrichtung des „Handlungskonzeptes Wohnen“, mit etwas konzeptbedingten
Unterschieden (Neubauanteil/Altbauanteil).
Den Hintergrund für das
Interessenbekundungsverfahren bildet die 2019 verabschiedete Rahmenplanung für
einen Teilbereich der oberen Altstadt. Im Weiteren soll das Konzept für das
Rampenloch auch auf der Grundlage des „Handlungskonzeptes Wohnen“ städtebaulich
entwickelt werden, nachdem die Stadt Minden hier 2019 mehrere Grundstücke
gekauft hatte.
Das dreistufige Verfahren ist im Januar 2020 mit einer offenen Konzeptbewerbung
gestartet. Im Mai 2020 lagen – nach Abschluss der ersten Phase - Projektskizzen
von drei Mindener Architekturbüros und möglicher Investoren vor, die dem
Fachausschuss vorgestellt wurden. Alle drei Büros erhielten den Zuschlag für
die zweite Stufe und damit für eine vertiefte Planung. Ein Büro zog im Herbst
2020 seine Teilnahme zurück.
Die Entwicklung des
Rampenloches soll unter anderem auch einen Bogen zur Neubebauung der jetzigen
Parkfläche an der Ecke Königswall/Greisenbruchstraße spannen, für dessen
Entwicklung derzeit eine Bauvoranfrage läuft, so der zuständige Beigeordnete
für Städtebau und Feuerschutz, Lars Bursian. Die Grundkonzeption der Bebauung
mit einem Wohn- und Geschäftshauses wurde Ende August 2020 im Ausschuss Bauen,
Umwelt und Verkehr vorgestellt. Mit dem nun gefassten Beschluss zur weiteren
Ausarbeitung des Konzeptes „Bautec“ sieht die Stadt „der Entwicklung der oberen
Altstadt in diesem Bereich mit großer Spannung entgegen.“
Nach
Abschluss der dritten Phase von zwölf Monaten – diese
kann aber bei Bedarf in Absprache auch verkürzt oder auch verlängert werden -
wird der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr das dann planerisch
und kalkulatorisch ausgereifte Konzept erneut beraten und die Vergabe
beschließen. Über den Grundstücksverkauf entscheidet final der Haupt-und
Finanzausschuss.
Weitere Informationen und Unterlagen hier
Pressestelle der Stadt Minden, Susann Lewerenz, Telefon 0571 89204,